So geht Bildung
Der Begriff Bildungsurlaub benennt das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für bestimmte anerkannte Bildungsmaßnahmen unabhängig von dem übrigen Urlaub, der dir darüber hinaus weiterhin zusteht.
Das kann ein Sprachaustausch nach Spanien sein, ein Computerkurs oder auch ein Seminar zur Qualität der Ausbildung. Da Bildung bei uns Ländersache ist, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In einigen Bundesländern gibt es leider überhaupt keine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaube. Das muss aber nicht heißen, dass du nicht trotzdem Anspruch darauf hast, denn möglicherweise gilt für dich ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die dir einen Bildungsurlaub erlauben.
- Bayern: Es gibt leider kein Bildungsurlaubsgesetz. Damit du trotzdem Seminare besuchen kannst, kontaktiere am besten deine zuständige Gewerkschaft.
- Baden-Württemberg: Fünf Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Für Azubis und dual Studierende fünf Tage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
- Berlin: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung und unter 25 Jahre alt bist, dann kannst du zehn Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr in Anspruch nehmen. Wenn du älter als 25 Jahre bist, sind es zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren.
- Brandenburg: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, hast du Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren.
- Bremen: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, hast du Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren.
- Hamburg: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, kannst du entweder fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr oder zehn Arbeitstage in zwei Jahren in Anspruch nehmen.
- Hessen: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, kannst du entweder fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr oder zehn Arbeitstage in zwei Jahren in Anspruch nehmen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, kannst du in Mecklenburg-Vorpommern einmalig während deiner Ausbildungszeit fünf Arbeitstage Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Nach der Ausbildung stehen dir jährlich fünf Tage zur Verfügung.
- Niedersachsen: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, kannst du entweder fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr oder zehn Arbeitstage in zwei Jahren in Anspruch nehmen.
- Nordrhein-Westfalen: In deiner Ausbildung hast du insgesamt fünf Tage Anspruch auf Bildungsurlaub auf die gesamte Ausbildungsdauer. Nach der Ausbildung können Arbeitnehmer*innen fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr nehmen.
- Rheinland-Pfalz: Wenn du mindestens sechs Monate Beschätigt bist, hast du Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren. In der Ausbildung hast du laut Gesetz einen Anspruch auf fünf Tage im Jahr.
- Saarland: Du hast pro Jahr Anspruch auf drei Arbeitstage Bildungsurlaub, die du durch eigene Freizeit noch erhöhen kannst. Die Ansprüche können für zwei Kalenderjahre zusammengefasst werden.
- Sachsen: Es gibt leider kein Bildungsurlaubsgesetz. Damit du trotzdem Seminare besuchen kannst, kontaktiere am besten deine zuständige Gewerkschaft.
- Sachsen-Anhalt: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, dann kannst du fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr in Anspruch nehmen. Später können auch zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren beansprucht werden.
- Schleswig-Holstein: Wenn du seit mindestens sechs Monaten in der Ausbildung bist, dann kannst du fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr in Anspruch nehmen. Später können auch zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren beansprucht werden.
- Thüringen: Seit 1. Januar 2016 tritt das Bildungsurlaubsgesetz in Kraft. Als Arbeitnehmer stehen euch fünf Tage innerhalb eines Kalenderjahres zu, als Azubis drei Tage.
Bildungsurlaub beantragen
Die Teilnahme an einem anerkannten Bildungsurlaub ist beim Arbeitgeber üblicherweise als "Mitteilung an den Arbeitgeber" zu beantragen. Datum, Ort, Thema und die Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz müssen daraus hervorgehen. Dies muss in der Regel sechs Wochen vor Seminarbeginn geschehen. Der Arbeitgeber hat bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt.
Das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Wird aus dringenden betrieblichen Gründen ein Bildungsurlaub nicht genehmigt, kann der Anspruch i.d.R. auf das nächste Jahr übertragen werden und erhöht dann den Gesamtanspruch.
Seminarbescheinigung: Am Ende des Seminar erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist ggf. ein Beleg für den Arbeitgeber.
Freistellung von Jugendvertreter*innen (JAV)
Für Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie Betriebs- und Personalratsmitglieder besteht bei Bildungsveranstaltungen häufig die Möglichkeit der Freistellung nach BetrVG/BPersVG. Gemäß der Paragrafen BetrVG § 37 Abs. 7 i. V. m. § 65 Abs. 1 bzw. BPersVG § 46 Abs. 7 i. V. m. § 62 (oder entsprechende LPersVGs) gilt:
Die Seminare müssen Kenntnisse vermitteln, die zur Durchführung der JAV-Arbeit (bzw. Betriebsrats-/Personalratsarbeit) geeignet und entsprechend behördlich anerkannt sind.
Die Vergütung muss weiter gezahlt werden. Es gibt einen individuellen Anspruch jedes JAV-Mitglieds (bzw. Betriebsrats-/Personalratsmitglied) von drei bzw. vier Wochen pro Amtszeit.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten für diese Seminare zu tragen. In diesem Fall wird nur der in diesem Programm jeweils aufgeführte geringere Teilnahmebeitrag fällig.
Für viele Veranstaltungen dieses Programms werden Anträge auf Anerkennung als Bildungsurlaub sowie Freistellung nach BetrVG/PersVG gestellt. Ob auch das von dir ausgewählte Seminar dabei ist, kannst du per Telefon oder E-Mail bei uns erfragen. Bestätigungen der Anerkennung werden von uns mit der Einladung übersandt, wenn du dies bei deiner Anmeldung vermerkst.