Das bringt das neue Jahr
"Dr. Azubi" über die diesjährigen Neuerungen für Auszubildende und junge Menschen in Deutschland.
2023 stehen eine Reihe von Änderungen für junge Menschen an, die sich positiv auf euren Geldbeutel am Ende des Monats auswirken können, sowie eine Reihe an Neuordnungen in den Ausbildungsberufen.
Die MiAV steigt weiter
Für alle, die dieses Jahr ihre Ausbildung beginnen, gibt es mehr Kohle. Bereits seit 2020 gibt es eine festgelegte Mindestausbildungsvergütung (MiAV), die jährlich ansteigt. Die Mindestvergütung für Ausbildungen, die 2023 begonnen werden, beträgt für das erste Ausbildungsjahr 620 Euro (2022 waren es 585 Euro). Im zweiten steigt die Vergütung dann um 18 Prozent, im dritten sind es 35, im vierten 40 Prozent. Zum 1. November 2023 gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Höhe der MiAV für das Jahr 2024 bekannt.
Gibt es einen Tarifvertrag in deinem Ausbildungsberuf, dann gilt dieser natürlich. So ist zum Beispiel im aktuellen Tarifvertrag des Dachdeckerhandwerks 2022 auch eine Lohnerhöhung für Auszubildende vorgesehen: Angehende Dachdecker*innen erhalten ab Oktober 2023 860 Euro im ersten, 1.040 Euro im zweiten und 1.320 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Erhöhung beim Kindergeld
Das Kindergeld wird für Familien ab 2023 für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Bisher gab es für das ers te und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und erst ab dem vierten Kind 250 Euro. Deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld, wenn du in deiner Erstausbildung bist, und zwar, bis du maximal 25 Jahre alt bist.
Gut zu wissen: Wenn du einen eigenständigen Haushalt führst, steht dir das Kindergeld selbst zu. Hierfür kannst du einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen.
Mehr Kultur
Ab Mai 2023 erhalten alle Jugendlichen in Deutschland, die dieses Jahr 18 Jahre alt werden, einen Kulturpass. Dieser umfasst ein Guthaben von 200 Euro und kann zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform für Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen eingelöst werden. Auch Eintrittskarten für Museen oder Ausstellungen sowie Bücher oder Vinylplatten sollen zum Angebot gehören. Die Registrierung ist allerdings beschränkt auf lokale Kulturanbieter.
Wenn das Programm erfolgreich verläuft, soll es auch für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren geöffnet werden.
Das Bürgergeld
Du wohnst als Azubi noch bei deinen Eltern und deine Familie bezieht Bürgergeld? Bisher wurde deine Vergütung zum größten Teil auf die Leistung ("ALG 2") angerechnet, dir blieb nicht viel von deinem Lohn. Diese Ungleichheit soll sich mit der Einführung des Bürgergeldes ändern. Es ersetzt das bisherige "Hartz IV".
Der Freibetrag bei der Anrechnung erhöht sich von 100 Euro auf 520 Euro. Konkret heißt das zum Beispiel, dass dir bei einer Bruttovergütung von 900 Euro statt bisher 260 Euro ab jetzt 596 Euro netto in der eigenen Tasche bleiben.
Junge Menschen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie wohnen, mussten bisher 25 Prozent ihrer Ausbildungsvergütung an das Jugendamt abtreten. Das galt bisher auch für alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Um jungen Menschen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft zu erleichtern, soll diese Kostenheranziehung in Zukunft mit der Einführung des Bürgergeldes wegfallen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Bisher händigte der Arzt dir bei deiner Krankmeldung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform aus, die du spätestens am vierten Krankheitstag bei deinem Arbeitgeber vorlegen musstest. Jetzt entfällt der Papierkram: Der Arbeitgeber ruft die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse ab.
Achtung: Natürlich musst du deinem Arbeitgeber bei Krankheit auch weiterhin unverzüglich Bescheid geben.
Die Rente
Als Auszubildende*r zahlst du auch in die betriebliche Rente ein. Bisher hat die deutsche Rentenversicherung einmal im Jahr eine Übersicht über die Rentenansprüche in Papierform an alle Bürger*innen geschickt. Ab Ende 2023 kannst du deine Rentenübersicht digital über eine Online-Plattform abrufen.
Neuordnungen der Ausbildung
Damit die duale Ausbildung attraktiv bleibt, müssen die Ausbildungsordnungen an die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst – sprich zukunftsfähig – werden. Für das Ausbildungsjahr 2022/2023 sind Änderungen der Ausbildungsordnung für die Gastro- und Hotelberufe sowie für die Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen in Kraft getreten.
Viele Ausbildungsberufe befinden sich noch im Neuordnungsprozess; nicht immer ist klar, wann die Überarbeitungen spruchreif werden. Den aktuellen Stand über die Ausbildungsordnungen, die gerade überarbeitet werden, findest du auf der Website www.bibb.de.
Ausbildung in der Gesundheitsbranche stärken
Mit einem MTA-Reformgesetz (Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe) sollen die schulischen medizinischen Assistenzberufe attraktiver gemacht werden. Die erneuerten Ausbildungen erhalten andere Titel: medizinische Technologin/medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie (kurz MTL oder MTR).
Neben einer angemessenen Vergütung sieht das Gesetz erweiterte praktische Ausbildungszeiten und den Wegfall des Schulgelds vor. Neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in die Ausbildung integriert, deren Rechtsgrundlagen bisher noch aus den neunziger Jahren stammen. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.
(Aus der Soli aktuell 2/2023, Autorin: Julia Kanzog)