Qualitätsreport Duales Studium
Die DGB-Jugend befragt dual Studierende.
Qualitätsreport der DGB-Jugend: Das duale Studium hat noch enormen Verbesserungsbedarf. Von Susanne Braun
Anspruch verfehlt
Das duale Studium wird seinem Anspruch, akademische und berufliche Ausbildung gut zu verbinden, oft nicht gerecht. Zudem fehlt vielen der mehr als 120.000 dual Studierenden der gesetzliche Schutz des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dies sind zwei zentrale Ergebnisse des repräsentativen Qualitätsreports Duales Studium, den die DGB-Jugend vorgelegt hat.
Große Studie
Die DGB-Jugend hatte Sirikit Krone vom Institut Arbeit und Qualifikation der Uni Essen-Duisburg mit einer Befragung dual Studierender beauftragt. Ziel war es zu erfahren, wie die Lernbedingungen im Betrieb für dual Studierende aussehen, wie ihre vertragliche Situation ist und welche Schwierigkeiten sie möglicherweise im Studium haben. Insgesamt befragte das Institut im Sommer 2022 3.516 dual Studierende aus dem gesamten Bundesgebiet.
Zentrale Daten
Die Ergebnisse zeigen: Das duale Studium ist auf dem Papier innovativer als in der Realität. So kann fast jede*r Fünfte (17,8 Prozent) den Lebensunterhalt kaum von der Ausbildungsvergütung bestreiten, weitere 36,6 Prozent haben Probleme damit. Mehr als 60 Prozent der dual Studierenden fühlen sich überlastet. 75 Prozent der Befragten bemängeln die schlechte Verzahnung von Theorie und Praxis, und auch bei der Betreuung im Betrieb sieht ein Drittel der Befragten Probleme.
Fast die Hälfte der befragten dual Studierenden muss für benötigte Ausbildungsmittel finanziell selbst aufkommen, mehr als zwei Drittel sind mit Bindungsklauseln nach Studienabschluss an ihr Unternehmen gebunden, eine Mindestvergütung im dualen Studium gibt es nicht. Dual Studierende sind viel zu oft vom guten Willen ihres Arbeitgebers abhängig und haben nicht die gleichen Rechte wie die Auszubildenden einer klassischen Berufsausbildung. Das muss sich ändern!
Unsere Forderungen
Die DGB-Jugend wird deshalb Politik, Betriebe und Hochschulen in die Pflicht nehmen, die Qualität des dualen Studiums zu verbessern. Das BBiG trägt – analog die Handwerksordnung – zur Qualitätssicherung der dualen Ausbildung bei. Es schützt dual Auszubildende vor unlauteren Absprachen und hohen Ausbildungskosten, sichert eine Mindestvergütung zu und formuliert wichtige Rechtsansprüche. Einen solchen Schutz brauchen auch dual Studierende!
Die DGB-Jugend fordert daher, dass die Praxisphasen im dualen Studium im BBiG geregelt oder analoge gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Mindeststandard des BBiG nicht unterschreiten.
Susanne Braun ist politische Referentin für Studierendenarbeit bei der DGB-Jugend.
(Aus der Soli aktuell 11/2023, Autorin: Susanne Braun)