BAföG ist wichtig und gut - die DGB-Jugend findet aber eine elternunabhängige Studienfinanzierung, die alle Studierenden gleichermaßen rückzahlungsfrei in Anspruch nehmen können, besser. Unsere Forderungen.
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In der Regel sind Studierende nicht berechtigt, Leistungen nach SGB II zu beziehen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen und Fallkonstellationen, in denen ALG II- und BAföG-Bezug zusammen kommen können.
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Wer bei Aufnahme eines Bachelorstudiums mind. 30 Jahre alt oder bei Aufnahme eines Masterstudiums mind. 35 Jahre alt ist, hat keinen Anspruch auf BAföG. Aber es gibt Ausnahmen.
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