Wirksame Klausel
Das schöne Urteil: Tariflich festgelegte Sonderzahlungen an Gewerkschaftsmitglieder sind zulässig. Ein Tarifvertrag darf vorsehen, dass bestimmte finanzielle Leistungen des Arbeitgebers nur Gewerkschaftsmitgliedern zugutekommen. Dieser wichtige Sachverhalt geht aus einem im Juni 2010 veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. mehr