01.01.2010
Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen - dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung - vom 16. Juli 2009 ist auch das Einkommensteuergesetz (EStG) in einem für den Familienleistungsausgleich wichtigen Punkt geändert worden: Ab dem 1. Januar 2010 wird der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge (§ 32 Abs. 4 S. 2 EStG) von 7.680 Euro auf 8.004 Euro erhöht.
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