Aufnahme einer Beschäftigung während des Studiums
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal bitte eure Einschätzung.
Erstmal eine kurze Bestandsaufnahme. Ich (m/22) studiere momentan im 8. Bachelor-Semester Maschinenbau (NRW) und arbeite nebenbei in einem Ingenieurbüro (Werkstudent) sowie in einem 520€-Job nebenher. Ich wohne noch bei meinen Eltern und bin über meinen Vater (Beamter) privat krankenversichert.
In meinem Werkstudentenjob bin ich derzeit nicht besonders zufrieden und der 520€-Job neigt sich betriebsbedingt auch langsam dem Ende zu. Außerdem würde ich gern mehr Geld als ein Werkstudent verdienen können, um während des Studiums finanziell entspannter zu sein und nach dem Studium bzw. gegen dessen Ende eine eigene Wohnung finanzieren zu können (Aus familiären Gründen würde ich gerne sobald es finanziell geht ausziehen).
Ich habe derzeit noch 7 Klausuren sowie die Bachelor-Thesis offen, das Praktikum habe ich durch meinen Werkstudentenjob bereits erledigt (was auch der Grund für dessen Aufnahme war). Mehr als 3 Klausuren würde ich ohnehin pro Semester nicht schreiben.
Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Ich interessiere mich für einen 3-monatigen Lehrgang zum Rettungssanitäter, da ich dieses Gebiet sehr spannend finde und mir von Kommilitonen berichtet wurde, dass sich dieser Job in Teilzeit aufgrund der Arbeitszeiten (12- o. 24h-Schichten) gut mit dem Lernaufwand fürs Studium vereinbaren lässt. Mein Plan wäre, pro Semester dann 2 Klausuren zu schreiben, was vom Lernaufwand definitiv zu schaffen ist, und dann nebenbei in Teilzeit (24h/Woche) zu arbeiten. Das würde mich finanziell etwas entlasten und mir - so glaube ich - auch einiges an Druck nehmen.
Meine Bedenken liegen allerdings im Studentenstatus, der dann verloren gehen würde. Somit müsste ich mich ja gesetzlich krankenversichern und - so wie ich es verstehe - würden meine Eltern dann auch kein Kindergeld mehr bekommen.
Gibt es noch mehr (v.A. rechtliche) Punkte, die ich bei so einem Vorhaben zu beachten hätte bzw. ist meine Überlegung überhaupt sinnvoll?
Danke schonmal im Voraus!
Grüße
Jonas
RE: Aufnahme einer Beschäftigung während des Studiums
Hallo Jonas,
vielen Dank für deine Anfrage und entschuldige unsere verspätete Antwort.
Folgendes gebe ich dir gerne mit auf den Weg, um ein paar Irrtümer aus dem Weg zu räumen und dir etwas Klarheit zu verschaffen.
Also erstmal vorab: du darst als Student so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest. Das hat keinen Einfluss auf deinen Status innerhalb der Uni. Du könntest theoretisch auch 40h/Woche arbeiten und behälst deinen Status als Vollzeitstudent bei. Du bist und bleibst Student, solange du immatrikuliert bist.
Je nach Umfang und Art der Beschäftigung, je nach Kombination und jeweiliger sowie gesamter Einkommenshöhe, musst du nur entsprechend in der Sozialversicherung angemeldet werden.
Da du derzeit jedoch über eine private Krankenversicherung versichert bist und diese nicht den Regelungen der Sozialgesetzgebung unterliegen, kann ich dir hierzu leider keine weitere Auskunft geben. Ausschlaggebend ist euer Versicherungsvertrag.
Wenn du während des 3-monatigen Lehrgangs nicht über deinen Vater privat versichert bleiben kannst, kommt entweder eine gesetzliche Krankenversicherung über deinen Arbeitgeber oder eine studentische Pflichtversicherung in Betracht (wie gesagt, deinen Studistatus verlierst du erst dann, wenn du dich exmatrikulierst). Angenommen, du bist gesetzlich versichert:
Arbeitest du im Anschluss an deinen Lehrgang unter 20h/Woche, dann kann dich dein Arbeitgeber als Werkstudent anmelden. Beim sogenannten Werkstudent*innenstatus handelt es sich um einen Status innerhalb der Sozialversicherung (SV), den Vollzeitstudent*innen i.d.R. immer dann innehaben, wenn sie nicht mehr als 20h/Woche arbeiten. Kosten: 9,3% Rentenversicherung vom Gehalt + eigene KV/PV (studentisch um die 130€/Monat).
Arbeitest du mehr als 20h/Woche, wirst du als voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer angemeldet. Dann werden von deinem Gehalt anteilig Beiträge in die RV, KV, PV und Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Kosten: Insgesamt knapp 20% SV-Abgaben vom Gehalt, keine weiteren Kosten für KV/PV.
Bezüglich des Kindergeldes musst du dir keine Sorgen machen. Befindest du dich in deinem Erststudium, kannst du ohne Einschränkung hinzuverdienen. Es gibt hier keine Einkommensbegrenzung (hier ist das Alter relevant!). Bleibst du privat krankenversichert, musst du dich jedoch nach dein Einkommensgrenzen erkundigen.
Ob deine Überlegung sinnvoll ist, ist leider eine Entscheidung, die du selbst treffen musst. Wenn du Lust auf diesen Lehrgang hast und dir das in Kombination mit deinem Studium zumutest, dann möchte ich dir davon nicht abraten.
Ich hoffe, deine Fragen sind damit weitestgehend beantwortet. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Ansonsten kannst du auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort nutzen.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter und like uns auf Facebook!
Übrigens: Solidarität geht immer! Mitglied werden