Bafög, Honorartätigkeit und Übungsleiterpauschale
Hallo,
ich bin 27 Jahre alt, Studentin und beziehe Bafög (lebe nicht mehr zuhause). ich beginne bald in einer OGS als Betreuerin zu arbeiten auf Honorarbasis (monatlich 520€). Meine Frage ist, wie viel darf ich zu dem Bafög dazuverdienen und kann ich zu der Honorartätigkeit auch zusätzlich die Übungsleiterpauschale beziehen? Sprich wäre beides erlaubt bzw. Ist das möglich?
danke für die Hilfe und Zeit!
Liebste Grüße
Maryam
RE: Bafög, Honorartätigkeit und Übungsleiterpauschale
Hallo Maryam,
vielen Dank für deine Anfrage. Leider kommt es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten, deswegen entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung.
Um deine Frage dennoch zu beantworten, möchte ich dir alle relevanten Infos gerne noch mitgeben.
1. Einkommensgrenze Bafög
Der Einkommensfreibetrag beim Bafög beträgt derzeit 330€/Monat. Dein Einkommen wird beim Bafög jedoch noch um eine Sozialpauschale in Höhe von 21,6% und bei abhängiger Beschäftigung noch um die Werbungskostenpauschale (1230€/Jahr) bereinigt. So kannst du in abhängiger Beschäftigung bis zu 520,92€/Monat oder 6251,04€/Jahr ohne Bafög-Abzüge verdienen.
Bei der Selbstständigkeit greift die Werbungskostenpauschale allerdings nicht (die musst du dann vom Jahresfreibetrag abziehen). Dafür kannst du dort dein Honorar um die für den Job notwendigen Ausgaben bereinigen (Gewinnermittlung).
2. Übungsleiter*innenpauschale
Bei der Übungsleiter*innenpauschale handelt es sich um steuerfreie Einkünfte, wodurch du bis zu 3000€/Jahr zusätzlich zum Steuerfreibetrag steuerfrei dazuverdienen kannst. Einkommen, das unter die Übungsleiter*innenpauschale fällt, wird bei der gesetzlichen Familienversicherung und bei der Rentenversicherungspflicht nicht miteingerechnet. Einkünfte, die unter die Übungsleiter*innenpauschale fallen, gelten zudem nicht als Einkommen im Rahmen von Bafög und bleibt hier somit auch anrechnungsfrei!
Am besten reichst du hierfür dem BaföG Amt einen entsprechenden Nachweis ein – so etwas wie eine Lohnabrechnung von deiner/m Arbeitgeber*in, auf der die Übungsleiter*innenpauschale aufgeführt ist (denn diese/r ist dafür verantwortlich, dich korrekt abzurechnen).
Insofern kannst du also beides miteinander kombinieren. Denk unbedingt daran, deine Einkommenserklärung gegenüber dem Bafög immer aktuell zu halten.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Ansonsten kannst du auch gerne unser Beratungsangebot bei dir vor Ort nutzen.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
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