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Studierenden-Beratung

geringfügiger Honorvertrag und andere Nebenjobs als Studentin

Hallo, ich bin Vollzeit-Studentin und habe bisher zwei geringfügige Minijobs bei denen ich flexibel arbeiten kann.

Nun wurde mir im Anschluss an mein Pflichtpraktikum eine Stelle bei meines Praktikumsverein angeboten. Dort würde unter Honorarvetrag an Projekten, aber auch alltäglichen Bürosachen mitarbeiten.

Hierfür wären nur ca. 5 Stunden/pro Woche vorgesehen. Also würde ich ja weit unter den 400/500 Ero im Monat bleiben.

Fällt diese "selbstständige Beschäftigung" damit geringfügig aus? Bin ich damit immer renetversicherungsbefreit? Kann ich mich dann von meiner Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig einstufen lassen?

Ich hoffe auf eure Hilfe!

RE: geringfügiger Honorvertrag und andere Nebenjobs als Studentin

Hallo,

vielen Dank für deine Anfrage und entschuldige die verspätete Antwort! Ich hoffe, die Infos helfen dir dennoch weiter.

Grundsätzlich wird innerhalb der Selbstständigkeit zunächst zwischen zwei verschiedenen Tätigkeiten unterschieden, die unterschiedliche Konsequenzen mit sich führen.

Wenn du gegen Honorar einer wissenschaftlichen, erzieherischen, unterrichtenden, schriftstellerischen oder künstlerischen Tätigkeit nachgehst, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Dann musst du nicht zusätzlich noch ein Gewerbe anmelden.
Handelt es sich aber z.B. um eine handwerkliche oder eine Verwaltungstätigkeit, musst du dich zusätzlich noch beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt anmelden.

So oder so musst du dich aber beim Finanzamt anmelden. Beim Finanzamt meldest du dich mit dem Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an. Nach deiner Anmeldung erhältst du eine Steuernummer (das ist etwas anderes als deine Steuer-ID!), die dann zukünftig zwingend auf deine Rechnungen drauf muss. Du kannst also erst eine rechtsgültige Rechnung schreiben, wenn du angemeldet bist.

Tatsächlich gelten innerhalb der Sozialversicherung die gleichen Geringfügigkeitsrichtlinien für Selbstständige wie auch für abhängige Beschäftigte. Dementsprechend musst du von deinem Honorar keine Sozialversicherungsabgaben zahlen, wenn du regelmäßig nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienst oder kurzfristig (auf max. 70 Tage oder 3 Monate im Jahr befristet) beschäftigt bist. Sodann wirst du auch von der Sozialversicherung als nebenberuflich selbstständig eingestuft. Solange du Studentin bist und nicht mehr als 20h/Woche arbeitest, ist das immer das der Fall.


Du könntest zum Beispiel einen Minijob, also eine abhängige Beschäftigung, und davon völlig unabhängig zusätzliche Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit im geringfügigen Bereich haben, ohne dass sich dein Status in der Sozialversicherung ändert. Beachte jedoch, dass du eventuell die Einkommensgrenze der gesetzlichen Familienversicherung überschreitest und dich selbst studentisch versichern musst.

Ich hoffe, deine Fragen sind damit alle beantwortet! Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Ansonsten kannst du auch gerne unser Beratungsangebot bei dir vor Ort nutzen.

Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung

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