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Studierenden-Beratung

Vollzeitbeschäftigung im Studium mit Bafög

Liebes dgb-Jugend-Team

vielen Dank für das Beratungsangebot.
Ich habe aus finanzieller Not einen Vollzeitjob angenommen, obwohl ich studiere und Bafög beziehe. Leider wusste ich nicht, dass ich neben dem Studium kein Vollzeitstelle annehmen darf. Mir sind meine Ersparnisse ausgegangen und habe deshalb die Stelle angenommen. Natürlich habe ich dem studierendenwerk über mein Einkommen informiert mit dem Gedanken, dass ich den jährlichen Höchstbetrag überschreite und mein Bafög-Satz gesenkt werden muss.
Nun wurden meine Bafög-Zahlungen eingestellt, ich muss eine Rückzahlung leisten und meine Exmatrikulation dem studierendenwerk zukommen lassen.
Wie gesagt, wusste ich nicht, dass ich nicht in Vollzeit arbeiten darf und habe mein Studium noch nicht abgeschlossen.
Könnt Ihr mich beraten, wie ich mich weiter verhalten soll? Welchen Weg kann ich gehen ohne mich zu exmatrikulieren? Muss ich meine Exmatrikulation dem Amt wirklich nachweisen oder reicht die Rückzahlung?

Vielen Dank im Voraus

RE: Vollzeitbeschäftigung im Studium mit Bafög

Hallo,

vielen Dank für deine Anfrage.

Es tut mir leid, dass du nicht eher eine Antwort erhalten hast! Leider kam es zu verzögerten Bearbeitungszeiten.

Also erstmal würde ich dir ganz dringend raten, dich an eine (Sozial-)Rechtsberatung deiner Uni (werden häufig vom AStA angeboten) zu wenden. Die Kolleg*innen vor Ort können noch schneller auf deine Anliegen reagieren und kennen im Zweifel spezifische Möglichkeiten deiner Uni/ des Studierendenwerks oder deiner Stadt, finanzielle Hürden zu überbrücken!

Darüber hinaus solltest du auf jeden Fall wissen, dass du als Student so viel arbeiten und verdienen kannst, wie du möchtest! Das hat absolut keinen Einfluss auf deinen Status innerhalb der Uni. Nur weil du neben der Uni in Vollzeit arbeitest, heißt das also noch lange nicht, dass du auch dein Studium abbrechen musst.

Die Aufnahme deiner Vollzeitbeschäftigung hat jedoch einen Einfluss auf dein Bafög. Hier hast du einen Einkommensfreibetrag. Dieser beträgt 330€/Monat. Dein Einkommen wird beim BAföG noch um eine Sozialpauschale in Höhe von 21,6% und bei abhängiger Beschäftigung noch um die Werbungskostenpauschale (1200€/Jahr) bereinigt. So kannst du in abhängiger Beschäftigung bis zu 520,92€/Monat oder 6251,04€/Jahr ohne BAföG-Abzüge verdienen. Alles darüber hinaus wird dir von deinem Bafög-Satz abgezogen.

Du hast also alles richtig gemacht und dem Studierendenwerk eine aktualisierte Einkommenserklärung eingereicht. Eine Rückzahlungsaufforderung kann erfolgen, wenn du aufgrund deiner veränderten wirtschaftlichen Lage zu hohe Leistungen erhalten hast. Setz dich hierfür aber gerne entweder direkt mit deiner/m zuständigen Sachbearbeiter*in in Kontakt oder lass dich, wie weiter oben empfohlen, von Menschen aus der Sozialberatung unterstützen.

Eine Exmatrikulation ist jedenfalls nicht notwendig! Ich drücke dir die Daumen.

Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne wieder an uns wenden.

Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung

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