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Studierenden-Beratung

Gleichzeitig werkstudentische Tätigkeit und Honorarstelle

Guten Tag, 

ihr bin eine ausländische Studentin und studiere Soziale Arbeit im 3. Semester. Ich arbeite gleichzeitig an meiner Fakultät 12 Stunden pro Woche als Studentische Hilfskraft. Jetzt wollte ich wissen, ob ich auch zusätzlich eine Honorarstelle als pädagogische Mitarbeiterin(nicht selbstverständlich) in einer OGS annehmen darf. Oder irgendwelche andere freiberufliche Honorarstelle oder Minijob mit maximal 8 Stunden-Beschäftigung pro Woche? Was sollte ich beachten?

Mit freundlichen Grüßen, 

Polina

RE: Gleichzeitig werkstudentische Tätigkeit und Honorarstelle

Hallo,

vielen Dank für deine Anfrage und entschuldige die verspätete Rückmeldung.

Als internationale Studentin kannst du 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der zuständigen Behörde (Bundesargentur für Arbeit) arbeiten. Grundsätzlich ist dabei auch eine selbstständige Tätigkeit während des Studiums möglich. Zu beachten ist aber unbedingt, dass die selbstständige Tätigkeit von der Ausländerbehörde zu genehmigen ist. Die Arbeit darf vom Umfang her nicht den Erfolg des Studiums gefährden.

Dein Job als studentische Hilfskraft an der Uni gehört zu den Ausnahmen von der 120-Tage-Regel und zählt daher nicht mit hinein. Du kannst neben deinem Job an der Uni also auch noch einen Minijob annehmen. Beachte, dass von einem halben Tag ausgegangen wird, wenn die tägliche Arbeitszeit vier bzw. fünf Stunden nicht überschritten wird. Über dieser Stundenanzahl gilt es schon als ganzer Tag.

Der DAAD hat die Regelungen zur 120-Tage-Regel in diesem Dokument zusammengefasst: https://www2.daad.de/medien/deutschland/stipendien/formulare/erwerbstaetigkeit_januar_2017.pdf

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.

Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung

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