Fragen zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen für Tätigkeiten als Referentin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Studentin und arbeite als Referentin für PC Kurs bei eine Humanitäre Organisation. Meine Tätigkeit umfasst 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten von Mai bis August. Das Gehalt wird nach dem Einreichen meiner Rechnung ausgezahlt und beläuft sich auf etwa 1000 €. Ich möchte betonen, dass dies meine einzige Einkommensquelle in diesem Jahr ist.
Daher habe ich ein paar Fragen, damit ich sicherstelle, dass ich die erforderlichen schritte entnehme:
- Welche steuerlichen Pflichten bestehen in meiner Situation
- Muss ich mich in meiner Situation bei der Sozialversicherung melden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Empfehlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah
RE: Fragen zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen für Tätigkeiten als Referentin
Hallo Sarah,
vielen Dank für deine Anfrage und entschuldige unsere verspätete Antwort. Falls du die notwendigen Informationen bisher nicht schon gesammelt hast, hier einmal alles kompakt:
Bei der Tätigkeit, die du beschreibst, handelt es sich vermutlich um eine selbstständige Tätigkeit. Was gilt es hierbei zu beachten?
Wenn du selbstständig tätig bist, bist du quasi deine eigene Chefin und dementsprechend auch selbst für deine korrekte Anmeldung beim Finanzamt und der Sozialversicherung zuständig. Auch für das Abführen von Steuern und SV-Beiträgen bist du dann selbst verantwortlich (Stichwort Steuererklärung).
Beim Finanzamt meldest du dich mit dem Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an. Nach deiner Anmeldung erhältst du eine Steuernummer (das ist etwas anderes als deine Steuer-ID!), die dann zukünftig zwingend auf deine Rechnungen drauf muss. Du kannst also erst eine rechtsgültige Rechnung schreiben, wenn du angemeldet bist.
Auch deiner Krankenkasse solltest du mitteilen, dass du eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hast. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dann beurteilt, ob du als nebenberuflich selbstständig eingestuft wirst. Bei einem Nicht-Überschreiten der Geringfügigkeitsrichtlinien (so wie sie auch für abhängige Beschäftigungen bestehen) in der Selbstständigkeit ist das aber in der Regel immer der Fall.
Und nun zum Thema Steuern:
Wenn du selbstständig tätig bist, musst du eine Steuererklärung machen. Über diese teilst du dem Finanzamt dein zu versteuerndes Einkommen mit. Schließlich läuft dein Einkommen ja erstmal nicht über deine Steuer-ID und fällt somit erstmal in keine der Lohnsteuerklassen.
Der Steuergrundfreibetrag liegt dieses Jahr bei 10.908€/Jahr (plus ggf. 1230€ Werbungskostenpauschale bei abhängiger Beschäftigung). Erst wenn du mehr verdienst, wird Einkommenssteuer fällig – aber auch nur auf den Betrag, der deinen Freibetrag (plus ggf. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten) übersteigt.
Bei selbstständiger Tätigkeit ist dein Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) relevant.
Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter! Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Ansonsten kannst du auch gerne unser Beratungsangebot bei dir vor Ort nutzen.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
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