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Studierenden-Beratung

20 Stunden Regelung

Guten Tag,

ich habe vor kurzem einen 20 Stunden Job angefangen und studieren dabei Vollzeit im Fernstudium. Nun habe ich erfahren, dass es jeden Tag zusätzlich zur Arbeitszeit von 4 Stunden (Mo-Fr) eine 10-Minütige Rüstzeit gibt, zum PC anschalten usw. Diese wird dann als Überstunde angegeben. Damit habe ich dann ja insgesamt 20 Stunden und 50 Minuten pro Woche gearbeitet. Kann ich dadurch Probleme wegen meines Studentenstatuses bekommen, da es dann ja doch mehr als 20 Stunden sind?

Mit freundlichen Grüßen,

Lea

RE: 20 Stunden Regelung

Hallo Lea,

vielen Dank für deine Anfrage.

Erstmal grundsätzlich: Auch als Student*in darfst du so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest. Auf deinen Studierendenstatus innerhalb der Uni hat das keinen Einfluss.

Wenn festgestellt wird, dass deine regelmäßige Arbeitszeit über 20h/Woche liegt, musst du eigentlich voll sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer*in angemeldet werden. Eine Vertragsänderung ist dafür nicht nötig, denn auch Werkstudijobs sind Teilzeitstellen, diese müssen einfach nur in der Sozialversicherung (SV) umgemeldet werden, wenn die Voraussetzungen für den Werkstudent*innenstatus nicht mehr erfüllt sind. Das muss kein Nachteil für dich sein:

Im Werkstudent*innenstatus fallen aufs Gehalt 9,3% Rentenversicherung (RV) an und man muss selbst die Kosten für die studentische KV (immerhin um die 130€/Monat) tragen. Bei voller SV-Pflicht sind es statt nur RV insgesamt zwar knapp 20% in die Sozialversicherung vom Gehalt, dafür fallen aber keine weiteren Kosten für die KV an. Du wärst dann über den Job nicht nur renten-, sondern auch kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Je nach Einkommenshöhe ist eine volle SV-Pflicht also sogar finanziell günstiger für dich als der Status als Werkstudent*in. Außerdem können so Ansprüche auf Leistungen aus dem SV-System (z.B. auf Krankengeld oder später ggf. Alg I) erworben werden, auf die Werkstudent*innen sonst keinen Anspruch haben.

Ausschlaggebend für die Ermittlung deines SV-Status ist deine tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit und daran orientiert, ob im Sinne der Sozialversicherung dein Studium im Vordergrund steht oder die Arbeit.
Dabei wird davon ausgegangen, dass das Studium im Vordergrund steht, wenn du als Vollzeitstudent*in nicht mehr als 20h/Woche arbeitest und du wirst im Job als Werkstudent*in angemeldet. Arbeitest du mehr, steht im Sinne der SV die Arbeit im Vordergrund.
Ausnahmen sind in der vorlesungsfreien Zeit und unter bestimmten Umständen bei Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit möglich. Wenn du aber tatsächlich außerhalb der Semesterferien mehr arbeitest und keine der Ausnahmen greift, musst du entsprechend umgemeldet werden.

Um die Einhaltung der sogenannten 20h-Regel musst du dich nicht selbst kümmern, das ist Aufgabe deiner Arbeitgeber*in! Diese*r ist verpflichtet, dich entsprechend eurer vertraglichen Vereinbarungen einzusetzen und dich entsprechend korrekt in der Sozialversicherung anzumelden.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.

Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung

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