Vergütung für die Bachelorarbeit auf Rechnung
Hallo zusammen,
ich schreibe zurzeit meine Bachelorthesis in einem Unternehmen und habe folgendes Problem.
Im Zeitraum vom April bis ende Juni war ich zu erst Praktikant und habe regelmäßig zum Ende des Monats eine Bezahlung erhalten.
Für das Schreiben der Abschlussarbeit habe ich einen separaten Vertrag unterschrieben, in welchem mir eine monatliche Vergütung von 600€ Brutto pro Monat (Von Juli bis September) zugesichert wird. Allerdings habe ich für den Juli noch keine Vergütung erhalten. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich hierfür eine Rechnung erstellen soll.
Meine Frage wäre ob ich als Student eine Rechnung schreiben darf und falls ja was das für Auswirkungen hätte. Müsste ich ein Gewerbe anmelden oder anfagen eine Steuererklärung zu schreiben? Welche Angaben müssten in der Rechnung enthalten sein?
Ich würde mich freuen, falls mir jemand helfen könnte.
RE: Vergütung für die Bachelorarbeit auf Rechnung
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage und bitte entschuldige unsere verspätete Antwort. Ich hoffe, dass dir die folgenden Infos dennoch weiterhelfen!
Mir ist nicht ganz klar, in welchem Arbeitsverhältnis du deine Abschlussarbeit bei dem Unternehmen schreibst. Eigentlich gibt es für die Erstellung von Abschlussarbeiten in Unternehmen eigene Vertragsarten mit strengen Kriterien und einem eigenen Sozialversicherungsstatus, sogenannte Bachelorand*innenverträge. Einkommen daraus ist dann komplett sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Für deine Anmeldung beim Finanzamt wäre dann das Unternehmen zuständig.
Bist du als Bachelorand ausschließlich zur Erstellung deiner Abschlussarbeit im Unternehmen und erbringst keine direkt für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung, zählt die Zeit, die du dort verbringst nämlich nicht als Arbeitszeit, sondern als Zeit für dein Studium (ähnlich wie bei Pflichtpraktika). Damit gehörst du formal nicht zu den abhängig Beschäftigten.
Sollten diese Kriterien auf dich zutreffen, kannst du vielleicht nochmal auf deinen Arbeitgeber zugehen. Mir ist ehrlich gesagt nicht ersichtlich, weshalb du nicht als Bachelorand hättest angemeldet werden sollen, sofern du die objektiven Kriterien erfüllst.
Wenn du dort aber nun Rechnungen schreiben sollst, dann bist du formal selbstständig tätig. Das heißt, du musst dich beim Finanzamt und der Sozialversicherung (über deine Krankenkasse) selbst anmelden. Beim Finanzamt meldest du dich mit dem Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an.
Nach deiner Anmeldung erhältst du eine Steuernummer (das ist etwas anderes als deine Steuer-ID!), die dann zukünftig zwingend auf deine Rechnungen drauf muss.
Du kannst also erst eine rechtsgültige Rechnung schreiben, wenn du angemeldet bist. Als Selbstständiger bist du zudem für deinen Papierkram (Belege sammeln, Steuererklärung etc.) selbst zuständig.
In der Steuererklärung gibst du schließlich dein zu versteuerndes Einkommen an, wobei du erst Steuern zahlst, sobald du den Steuergrundfreibetrag von 10.908€/Jahr überschreitest.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
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