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Studierenden-Beratung

Muss mein AG mich als Werkstudentin anmelden ?

Hallo ,

ich habe meine Ausbildung beendet und fange bald mein Vollzeit Studium an .

ich habe meinen Arbeitgeber gebeten ob ich weiter bei Ihn als Student arbeiten darf(nicht mehr als 20h in der Woche )

Mein Arbeitgeber meinte das er mich nicht als Werkstudent sondern als Teilzeitkraft einstellt .

aber ist das möglich oder muss mich mein Arbeitgeber als Werkstudent anmelden ?

viele Grüße 

RE: Muss mein AG mich als Werkstudentin anmelden ?

Hallo,

vielen Dank für deine Anfrage und entschuldige unsere verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung. Ansonsten hoffe ich aber, dass dir die folgenden Infos auch immer noch weiterhelfen.

Was bedeutet dieser „Werkstudierendenstatus“ überhaupt?

Beim sogenannten Werkstudent*innenstatus handelt es sich um einen Status innerhalb der Sozialversicherung (SV), den Vollzeitstudent*innen i.d.R. immer dann innehaben, wenn sie nicht mehr als 20h/Woche arbeiten. Erst wenn du regelmäßig mehr als 20h/Woche arbeitest, wirst du als voll sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin angemeldet.
Der Status innerhalb der Sozialversicherung ist also nicht beliebig, sondern ist eben abhängig von deiner Arbeitszeit.

Für deine korrekte Anmeldung in deiner abhängigen Beschäftigung ist dein Arbeitgeber zuständig. Du wiederum bist verpflichtet, alle dafür relevanten Informationen (insb. andere Jobs) mitzuteilen. Er ist also auch derjenige, der - anhand deiner Angaben - entscheidet, ob sich deine wöchentliche Arbeitszeit insgesamt innerhalb der 20h-Regel bewegt oder ob sie drüber liegt.

Wenn du Zweifel daran hast, dass dich dein Arbeitgeber möglicherweise falsch anmeldet, kannst du deinen Status auch bei der deutschen Rentenversicherung (Stichwort: Clearingstelle) feststellen lassen.

Die Regelungen rund um den Werkstudistatus basieren auf Rechtsprechung und wurden im Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studierender zusammengefasst. Falls dein Arbeitgeber sich unsicher bei der Entscheidung ist, könntest du ihm das möglicherweise auch mal zeigen.

Sollte der Werkstudistatus nicht infrage kommen, ist das aber in der Regel auch kein Drama. Ein "Privileg" ist das nämlich in erster Linie für Arbeitgeber*innen, die so einen Teil der Sozialversicherungsabgaben sparen. Für Studierende ist dieses "Privileg" sehr oft sogar eher von Nachteil.

Der Unterschied:
Im Werkstudent*innenstatus fallen aufs Gehalt 9,3% Rentenversicherung (RV) an und man muss selbst die Kosten für die studentische KV (immerhin um die 120€/Monat) tragen. Bei voller SV-Pflicht als Arbeitnhemer*in sind es statt nur RV insgesamt zwar knapp 20% in die Sozialversicherung vom Gehalt, dafür fallen aber keine weiteren Kosten für die KV an. Du wärst dann über den Job nicht nur renten-, sondern auch kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert.
Je nach Einkommenshöhe ist eine volle SV-Pflicht also sogar finanziell günstiger für dich als der Status als Werkstudentin. Außerdem erwirbst du als voll sv-pflichtige Arbeitnehmerin Ansprüche auf Leistungen aus dem SV-System (z.B. auf Krankengeld oder später ggf. Alg I), auf die Werkstudent*innen keinen Anspruch haben. Das kann sich also sogar dann für dich lohnen, wenn die regulären SV-Abgaben etwas höher liegen als die RV-Abgaben + stud. KV.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.

Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung

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