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Studierenden-Beratung

Bezüglich des Pflichtpraktikums und des freiwilligen Praktikums

Hallo Team,

ich bin derzeit als Masterstudent eingeschrieben. Ich habe ein Angebot für ein Pflichtpraktikum in einem Unternehmen für den Zeitraum von September 2022 bis Februar 2023 mit einem Gehalt von 2000 Euro/Monat. Nach Steuern verdiene ich etwa 1800 Euro im Monat. Wobei ich keine Sozialabgaben gezahlt habe. Und ich habe meine Krankenkasse bezahlt.

Laut den Bestimmungen meiner Universität kann ich entweder eine Masterarbeit oder ein zweites Pflichtpraktikum absolvieren. Also bot mir dasselbe Unternehmen eine Masterarbeit mit Pflichtpraktikum und einem Gehalt von 2000 Euro/Monat für den Zeitraum März 2023 bis August 2023 an.

Aber während dieses Pflichtpraktikums musste ich Sozialversicherungsbeiträge zahlen und meine Krankenversicherung wurde vom Unternehmen bezahlt. Ich bekam ein Gehalt von etwa 1450 Euro nach Steuern.

Jetzt habe ich ab Oktober ein Angebot von einem anderen Unternehmen für ein Praktikum bekommen. Da ich noch als Student eingeschrieben bin. Dieses Unternehmen fragt, ob man ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum machen möchte.

Ich bin sehr verwirrt, denn wenn ich ein Pflichtpraktikum mache, kann ich auch ein freiwilliges Praktikum in einem anderen Unternehmen absolvieren. Aber wenn ich jetzt ein Pflichtpraktikum absolviert habe und meine 120 vollen Arbeitstage vorbei sind (da ich Sozialversicherungsbeiträge zahle), darf ich nicht mehr als Praktikant arbeiten.

Könnten Sie mir bitte die Situation erklären? Und könnten Sie mir bitte genau sagen, welche Art von Praktikum ich im nächsten Unternehmen machen kann. 

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir so schnell wie möglich eine Antwort geben könnten.

Vielen Dank und herzliche Grüße.

RE: Bezüglich des Pflichtpraktikums und des freiwilligen Praktikums

Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage und entschuldige unsere verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung.


Kurz zur Definition von Pflichtpraktika:

Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Teil deines Studiums. Ausschlaggebend ist, was deine Studien- und Prüfungsordnung vorschreibt. Ist die Absolvierung eines Praktikums verpflichtend, dann handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Erhälst du dabei eine Praktikumsvergütung, ist diese sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Das bedeutet: auf dein Einkommen musst du weder Renten- noch Krankenversichungsbeiträge zahlen – dein Status innerhalb der Sozialversicherung ändert sich also nicht.


Im Unterschied hierzu gibt es auch noch freiwillige Praktika:

Wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvierst, wird das in der Sozialversicherung wie ein reguläres Beschäftigungsverhältnis angesehen. Je nach Umfang und Einkommenshöhe musst du dann entsprechend angemeldet werden. Ein freiwilliges Praktikum kann also - je nachdem, welche Kriterien erfüllt sind - als Minijob, als kurzfristige Beschäftigung, als Werkstudijob oder voll sv-pflichtig abgerechnet werden.


Ob du also ein weiteres Pflichtpraktikum absolvieren kannst, ist von deiner Studien- und Prüfungsordnung abhängig. Um eine verbindliche Antwort zu erhalten, kannst du zum Beispiel dein Prüfungsamt fragen.

Soweit ich das nach deinen Angaben richtig verstanden habe, wurdest du bei deinem zweiten „Pflichtpraktikum“ sozialversicherungspflichtig angemeldet, da dein Arbeitgeber für dich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. Dann würde es sich formal nicht mehr um ein Pflichtpraktikum, sondern um ein freiwilliges Praktikum handeln. Schließlich wäre deine Praktikumsvergütung eigentlich sozialversicherungsfrei. Eventuell kannst du in der Personalabteilung nochmal nachfragen, wie du angemeldet wurdest?

Wenn es die Regelungen deiner Studienordnung erlauben, ein zweites Pflichtpraktikum zu absolvieren, könntest du dies dem Unternehmen, welches dich angefragt hat, auch bestätigen. Andernfalls gelten die Regelungen für freiwillige Praktika.

Ich hoffe, deine Fragen sind damit weitestgehend beantwortet. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Ansonsten kannst du auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort nutzen.

Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung

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