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Studierenden-Beratung

Berufliche Tätigkeit und Studium

Hallo, 

ich arbeite bei einem Pflegedienst und habe einen Vertrag für 25 Stunden in der Woche. 
In de Regel arbeite ich aber 30/32 Stunden in der Woche , und mache regelmäßig Überstunden. 

jetzt habe ich für Oktober die Zulassung für ein Studium erhalten und frage mich ob ich in Bezug auf die Sozialversicherungen tätig werden muss ? 
Gern will ich neben dem Studium ( eingeschrieben als Vollzeit Studentin) auch 20/25 Stunden weiter arbeiten. 

liebe Grüße 

RE: Berufliche Tätigkeit und Studium

Hallo, 

vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work

Erstmal grundsätzlich: Auch als Student_in darfst du so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest. Auf deinen Status innerhalb der Uni hat das keinen Einfluss. Dort bist und bleibst du Student, solange du immatrikuliert bist.

Vielleicht hast schon von der sogenannten 20h-Regel gehört. Bei dieser handelt es sich um eine Orientierungsgrenze innerhalb der Sozialversicherung (SV) zur Ermittlung deines Status dort. Arbeitest du als Vollzeit immatrikulierte_r Student_in nicht mehr als 20h/Woche, wirst du in der SV als Werkstudent_in angemeldet. Das bedeutet, dass von deinem Gehalt nur Beiträge in die Rentenversicherung (RV) eingezogen werden, nicht aber in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (KV, PV, AV). Krankenversichern musst du dich dann selbst auf eigene Kosten und arbeitslosenversichert bist du gar nicht. Kosten: 9,3% RV vom Gehalt + eigene KV/PV (studentisch um die 120€/Monat, ggf. freiwillig mind. 180€/Monat)

Arbeitest du mehr als 20h/Woche, wirst du als Arbeitnehmer_in angemeldet. Dann werden von deinem Gehalt anteilig Beiträge in die RV, KV, PV und AV abgeführt. 
Kosten: Insgesamt knapp 20% SV-Abgaben vom Gehalt, keine weiteren Kosten für KV/PV.

Je nach Einkommenshöhe ist eine volle SV-Pflicht also sogar finanziell günstiger als der Status als Werkstudent_in. Außerdem erwirbst du Ansprüche auf Leistungen aus dem SV-System (z.B. auf Krankengeld oder später ggf. Alg I).

Von der 20h-Regel gibt es dann auch noch Ausnahmen, nach denen du mehr als 20h/Woche arbeiten kannst, ohne dass sich dein Status von Werkstudent auf Arbeitnehmer_in verändert. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch befristete Beschäftigungen/Arbeitszeiterhöhungen die über der 20h/Woche liegende Arbeitszeit in maximal 26 Wochen im Jahr aufs Wochenende, nachts oder die Semesterferien fällt.

Wie das genau bei deiner privaten Krankenversicherung ist, können wir nicht einschätzen. Private Krankenversicherungen unterliegen nicht den Regelungen der Sozialgesetzgebung, Einkommens- und Altersgrenzen aus der gesetzlichen Familienversicherung oder der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung müssen nicht gelten. Ausschlaggebend ist euer Versicherungsvertrag. Erkundige dich dazu am besten direkt bei eurer PKV. 

Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.

Viele Grüße

Anne
DGB-Jugend Studierendenberatung

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