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Studierenden-Beratung

Ein Teilzeit Job neben dem Hiwi Job

Guten Tag,

Momentan arbeite ich als Hiwi 8 stunden die woche mit einem Stundenlohn von 14 euro. Jetzt zwischen den Semstern hatte eine freundin gefragt ob ich dort 12 stunden die woche für 17 euro die stunde teilzeit arbeiten möchte. Meine fragen wären wie genau muss ich das dann anmelden und wie sieht das mit den Beiträgen für die Steuer sowie krankenversicherung aus? Lohnt sich das? Muss ich noch irgendetwas beachten? Als Zusatz beziehe ich Halbwaisen rente. Hat das ebenfalls einen einfluss?

RE: Ein Teilzeit Job neben dem Hiwi Job

Hallo, 
vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work

Erstmal grundsätzlich: Auch als Student_in darfst du so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest. Auf deinen Status innerhalb der Uni hat das keinen Einfluss. Dort bist und bleibst du Student_in, solange du immatrikuliert bist.

Je nach Umfang und Art der Beschäftigung, je nach Kombination und jeweiliger sowie gesamter Einkommenshöhe, musst du nur entsprechend in der Sozialversicherung angemeldet werden. Weitere Informationen zur Kombination von mehreren Jobs findest du hier

Werkstudent_innen-Status
Bei der sogenannten 20h-Regel handelt es sich um eine Orientierungsgrenze innerhalb der Sozialversicherung (SV) zur Ermittlung deines Status dort. Je nachdem, ob du regelmäßig mehr oder weniger als 20h/Woche arbeitest, wirst du entweder als Werkstudent_in oder voll sv-pflichtig als Arbeitnehmer_in angemeldet.
Ausnahmen sind in der vorlesungsfreien Zeit und unter bestimmten Umständen bei Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit möglich. Letzteres gilt nur für auf maximal 26 Wochen befristete Beschäftigungen, bei denen die über der 20h/Woche liegende Arbeitszeit auf abends/nachts oder das Wochenende fällt.

Wichtig ist in jedem Fall, dass du deine_n Arbeitgeber_in über deine andere Tätigkeit informierst, damit sie dich korrekt anmelden können. 

Steuern:
Der Steuergrundfreibetrag beträgt 10.908€/Jahr (plus ggf. 1230€ Werbungskostenpauschale bei abhängiger Beschäftigung). Erst wenn du mehr verdienst, wird Einkommenssteuer fällig – aber auch nur auf den Betrag, der deinen Freibetrag (plus ggf. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten) übersteigt. 
Hast du bei mehreren Beschäftigungen in unterschiedlichen Lohnsteuerklassen ggf. hohe Abzüge, kannst du sämtliche zu viel eingezogenen Steuern am Jahresende mit einer Steuererklärung zurückbekommen. 
In der Steuererklärung kannst du dann ggf. auch noch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten geltend machen, so dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, auch bei einem Gesamtbruttoeinkommen von z.B. 13.000 € im Jahr noch keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen. 
Um den doch recht hohen Steuereinzug über deine LSK 6 zu vermeiden, kannst du versuchen, beim zuständigen Finanzamt einen Übertrag eines Teils deines Freibetrags auf die LSK 6 zu beantragen. Schau mal hier unter Freibeträge flexibel handhaben.  

Ausführlicheres zum Thema Steuern findest du hier

Seit Juli 2015 wird Einkommen von volljährigen Bezugsberechtigten bei der Waisen-und Halbwaisenrente nicht mehr angerechnet. Einkommen kann die Höhe deiner Rentenzahlung also nicht mehr reduzieren, unabhängig davon, wie viel du als Waise/Halbwaise verdienst. Mehr dazu hier.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich auch gerne wieder an uns wenden.

Viele Grüße
Anne
DGB-Jugend Studierendenberatung

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