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Studierenden-Beratung

Höchbefristungsdauer für Studentisch Hilfskräfte

Hallo zusammen, und schon vorab vielen Dank für alle Antworten!

Ich studiere zur Zeit zwei B.Sc.-Studiengänge gleichzeitig, und habe bisher keinen akademischen Grad erworben.

Gilt die Höchbefristungsdauer nach dem Wisszeitvg. auch für studentische Hilfskräfte? 

Falls ja: Ändert sich die Höchbefristungsdauer nochmal wenn ich dann den ersten Bachelor abgeschlossen habe und dann als wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt werden würde?

Beste Grüße!

RE: Höchbefristungsdauer für Studentisch Hilfskräfte

Hallo, 

vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work

Auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) können für eingeschriebene Studierende, die neben ihrem Studium wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten ausüben, befristete Arbeitsverträge ausgestellt werden. Für sie gilt eine Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren. Davon erfasst ist auch die Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft, wenn diese studienbegleitend ausgeübt werden.

Damit eine Tätigkeit als studienbegleitend gilt, muss sie weniger als die Hälfte der regulären Arbeitszeit (verglichen mit einer regulären Vollzeitstelle) umfassen. Diese Regelung gilt nur für studienbegleitende Beschäftigungen zur Erbringung wissenschaftlicher und künstlerischer Hilfstätigkeiten.

Die nach dem WissZeitVG befristeten Zeiten einer studienbegleitenden Beschäftigung (z.B. als Tutor_in oder studentische Hilfskraft) werden nicht auf die Höchstbefristungsdauer für die Qualifikation vor bzw. nach einer Promotion angerechnet.

Mehr Infos sowie verschiedene Broschüren zum Thema WissZeitVG bzw. Arbeiten an der Hochschule kannst du hier finden. 

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich auch gerne wieder an uns wenden.

Viele Grüße

Anne
DGB-Jugend Studierendenberatung

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