Minijob und freiberufliche Tätigkeit?
Guten Tag,
ich entschuldige mich schon mal im Voraus, falls eine ähnliche Frage bereits gestellt wurde.. ich habe mich zuvor auch ein wenig durchgeklickt aber keine gänzlich zufriedenstellende Antwort auf mein Anliegen finden können.
Ich habe folgendes Problem: Und zwar habe ich im März eine Stelle bei einem Schweizer Unternehmen aufgenommen, bei welcher ich freiberuflich tätig bin. Mit den aktuell laufenden Projekten dürfte ich in nächster Zeit ca. 90 Euro pro Monat dazuverdienen.
Nun habe aber eventuell auch die Möglichkeit einen Minijob anzunehmen, bei welchem ich bis zu 520 Euro pro Monat verdienen kann. Stundentechnisch belaufen sich beide Tätigkeiten auf unter 20 Stunden pro Woche.
Ich frage mich aber, inwiefern die freiberufliche Tätigkeit den potentiellen Minijob berührt und ob man hier auf die 520 Euro-Grenze achten muss?
Also geht der Verdienst der freiberuflichen Tätigkeit ebenfalls in die Rechnung mit ein? Muss man sich im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit irgendwo anmelden..?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
RE: Minijob und freiberufliche Tätigkeit?
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work
Wenn du einen Minijob mit einer selbstständigen Tätigkeit kombinierst, bleibt der Minijob ein Minijob und die andere Tätigkeit wird für sich betrachtet. Mehr Infos zu Minijobs und den Kombinationsmöglichkeiten findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xge
Wenn du selbstständig tätig bist, bist du quasi dein eigener Chef und dementsprechend auch selbst für deine korrekte Anmeldung beim Finanzamt und der Sozialversicherung zuständig. Auch für das Abführen von Steuern und SV-Beiträgen bist du dann selbst verantwortlich (Stichwort Steuererklärung).
Wenn du gegen Honorar einer wissenschaftlichen, erzieherischen, unterrichtenden, schriftstellerischen oder künstlerischen Tätigkeit nachgehst, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Dann musst du nicht zusätzlich noch ein Gewerbe anmelden.
Handelt es sich aber z.B. um eine handwerkliche oder eine Verwaltungstätigkeit, musst du dich zusätzlich noch beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt anmelden.
Beim Finanzamt meldest du dich mit dem Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an. Nach deiner Anmeldung erhältst du eine Steuernummer (das ist etwas anderes als deine Steuer-ID!), die dann zukünftig zwingend auf deine Rechnungen drauf muss.
Du kannst also erst eine rechtsgültige Rechnung schreiben, wenn du angemeldet bist.
Solange du als nebenberuflich selbstständig eingestuft wirst, kannst du dich während des Studiums studentisch krankenversichern (da ist die Pflegeversicherung automatisch mit drin).
Beachte, dass für dich als Selbstständigen die üblichen Arbeitnehmer_innenrechte wie Kündigungsschutz, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub nicht gelten. Auch für deine soziale Absicherung (z.B. bei Auftragsflaute) bist du dann selbst verantwortlich. Und du musst dich um deinen Papierkram kümmern, wie Rechnungen sammeln, Ausgaben dokumentieren, ggf. vor- und nachbereiten etc. (auch das ist Arbeitszeit, die du berücksichtigen solltest!). Deshalb empfehlen wir, bei Honorarverhandlungen für selbstständige Tätigkeiten mind. das Doppelte dessen zu veranschlagen, was du in einer vergleichbaren Angestelltentätigkeit für einen angemessenen Stundenlohn hältst.
Ob sonst noch eventuell versteckte Kosten auf dich zukommen können, hängt von der genauen Art deiner Tätigkeit ab. Ggf. brauchst du eine Berufshaftpflicht, wirst rentenversicherungspflichtig oder musst Mitglied einer Kammer werden.
Ausführlicheres zum Thema Selbstständigkeit findest du hier sowie in unserer Broschüre Selbstständigkeit und Studium.
Steuern:
Der Steuergrundfreibetrag beträgt 10.908€/Jahr (plus ggf. 1230€ Werbungskostenpauschale bei abhängiger Beschäftigung). Erst wenn du mehr verdienst, wird Einkommenssteuer fällig – aber auch nur auf den Betrag, der deinen Freibetrag (plus ggf. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten) übersteigt.
Bei selbstständiger Tätigkeit ist dein Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) relevant.
In der Steuererklärung kannst du dann ggf. auch noch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten geltend machen, so dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, auch bei einem Gesamtbruttoeinkommen von z.B. 13.000 € im Jahr noch keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen.
Ausführlicheres zum Thema Steuern findest du hier.
Wichtig ist in jedem Fall, dass du deine_n Arbeitgeber_in über deine andere Tätigkeit informierst, sodass sie dich korrekt anmelden können.
Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.
Viele Grüße
Anne
DGB-Jugend Studierendenberatung
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