Ändert sich die Steuerklasse im Praktikum?
Hey :)
ich fange ab September mein Praktikum im Umfang von 6 Monaten im Zuge meines Studiums an. Ich bekomme für das Praktikum 500€ gezahlt. Zusätzlich bin ich in einer Kita angestellt und arbeite dort als Werkstudentin und würde auch während des Praktikums dort nebenher arbeiten und monatlich ca. 600-700€ verdienen. Muss ich das beim Finanzamt melden bzw. Rutsche ich dann in verschiedene Steuerklassen?
Mit freundlichen Grüßen
Celina :)
RE: Ändert sich die Steuerklasse im Praktikum?
Hallo Celina,
vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work
Ich schließe aus deinem Text, dass du ein Pflichtpraktikum absolvierst. Zum Pflichtpraktikum sind hier ein paar wichtige Infos:Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Teil deines Studiums. Die Arbeitsstunden im Praktikum zählen somit nicht in die 20h-Regel mit hinein und haben keinen Einfluss auf deinen Status als Werkstudentin. Erhältst du eine Praktikumsvergütung, ist diese sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Deine Praktikumsvergütung ist also steuerpflichtig und du würdest, so weit ich das verstehe, eine zweite Steuerklasse für deine weitere Einkunft bekommen.
Als Arbeitnehmer_in hast du eine sogenannte Informationspflicht. Das heißt, es ist wichtig, dass du deine_n Arbeitgeber_in über deine andere Tätigkeit informierst, so-dass sie dich korrekt anmelden können.
Wichtig ist auch, dass du die Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz beachtest. Demnach darfst du nicht mehr als 8h/Tag (10h/Tag bei Ausgleich) bei einer 6-Tage-Woche und damit nicht mehr als 48h/Woche abhängig beschäftigt werden.
Arbeitest du z.B. 40h/Woche, kannst du noch maximal 8h/Woche nebenbei arbeiten. Auch die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten sind dabei einzuhalten.
Steuern
Der Steuergrundfreibetrag beträgt 10.908€/Jahr (plus ggf. 1230€ Werbungskostenpauschale bei abhängiger Beschäftigung). Erst wenn du mehr verdienst, wird Einkommenssteuer fällig – aber auch nur auf den Betrag, der deinen Freibetrag (plus ggf. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten) übersteigt.
Hast du bei mehreren Beschäftigungen in unterschiedlichen Lohnsteuerklassen ggf. hohe Abzüge, kannst du sämtliche zu viel eingezogenen Steuern am Jahresende mit einer Steuererklärung zurückbekommen. https://jugend.dgb.de/-/XQB
In der Steuererklärung kannst du dann ggf. auch noch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten geltend machen, so dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, auch bei einem Gesamtbruttoeinkommen von z.B. 13.000 € im Jahr noch keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen.
Um den doch recht hohen Steuereinzug über deine LSK 6 zu vermeiden, kannst du versuchen, beim zuständigen Finanzamt einen Übertrag eines Teils deines Freibetrags auf die LSK 6 zu beantragen. Schau mal hier unter Freibeträge flexibel handhaben. https://jugend.dgb.de/-/XQn
Ausführlicheres zum Thema Steuern findest du hier.
Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.
Viele Grüße
Anne
DGB-Jugend Studierendenberatung
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