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Studierenden-Beratung

Werkstudentenjob/Praktikum

Hallo, ich arbeite aktuell als Werkstudent neben dem Studium in einem kleineren Unternehemen. Meine Arbeitszeit wurde am Anfang auf ca 15 Wochenendstunden festgelegt. Nun fange ich ab dem 01.09.2023 ein 6 Monatiges Pflichtpraktikum in einem anderen Unternehmen an. In diesem Vertrag steht drin das ich mit mindestens 40 Wochenstunden rechnen muss. In Gesprächen habe ich aber erfahren das es auf keinen Fall mehr als die 40 Stunden werden. Nun ist die Frage ob ich meinen Werkstudentenjob weiterführen kann. Auf wieviele Stunden muss ich ihn reduzieren? Wie lange  darf ich maximal in der Woche Arbeite? Muss ich sonst noch was beachten. 

und könnte ich theoretisch meinen Werkstudentenjob Vertrag auch einfach in Absprache 6 Monate pausieren und danach normal weiter machen?

ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Hilfe. 

RE: Werkstudentenjob/Praktikum

Hallo, 
vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work

Beim Pflichtpraktikum gelten die Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz, was eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden/ Tag vorsieht (10h/Tag bei Ausgleich) bei einer 6-Tage-Woche. Damit darfst du nicht mehr als 48h/Woche abhängig beschäftigt werden. 

Arbeitest du z.B. 40h/Woche, kannst du noch maximal 8h/Woche nebenbei arbeiten. Auch die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten sind dabei einzuhalten. https://jugend.dgb.de/-/XQj 
Weitere Regelungen zum Pflichtpraktikum findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/XSG

Leider kann ich dir nicht sagen, ob du deinen Vertrag ohne Weiteres pausieren kannst bzw. was das implizieren würde.
Vielleicht kannst du mit deinem Arbeitgeber ins Gespräch kommen und deine Arbeitszeit für die Dauer deines Praktikums verkürzen oder ihr findet eine individuelle Lösung. 

Solltest du dich vorher oder im Prozess rechtlich beraten lassen wollen, kannst du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Als Gewerkschaftsmitglied hättest du sofort ab Eintritt Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung über deine Mitgliedsgewerkschaft. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz (Vertretung deiner Anliegen vor Gericht) greift allerdings nur, wenn du schon vorher Mitglied warst.
Auch kannst du bei euch an der Uni/FH mal schauen, ob es eine kostenlose (Arbeits-)Rechtsberatung für Studierende, z.B. über den AStA/ StuRa gibt und dich dort erstberaten lassen.
Gibt es das nicht und möchtest du auch kein Gewerkschaftsmitglied werden, kannst du dich ggf. über Beratungshilfe bei eine_r/m Anwält_in deiner Wahl beraten lassen und, wenn nötig, Prozesskostenhilfe beantragen.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.

Viele Grüße
Anne
DGB-Jugend Studierendenberatung

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