Studienfinanzierung
Wissen, das sich lohnt: Um zu studieren, braucht man Geld – für den Lebensunterhalt, für Arbeitsmittel und zum Teil sogar für Studiengebühren. Deswegen ist es wichtig, verschiedene Finanzierungsquellen zu kennen und die Finanzierung des Studiums nicht dem Zufall zu überlassen. Im Folgenden stellen wir einige vor und versuchen, mit den FAQ etwas Klarheit in den Dschungel der Studienfinanzierung zu bringen.
Passende Fragen zum Thema „Studienfinanzierung“
Das Problem ist klar: Der BAföG-Satz ist viel zu niedrig und reicht längst nicht für ein normales Studi-Leben. 2021 hat auch das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass der Bedarfssatz gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf Teilhabe und Chancengleichheit beim Zugang zu Ausbildungen verstößt. Deshalb wird sich nun das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen.
Leider gibt es keinen Automatismus, der besagt, dass alle, die zum damaligen Zeitpunkt BAföG bezogen haben, auch rückwirkend mehr Geld bekommen, wenn das BVerfG das Urteil bestätigt. Das ist nur für die so, die ein laufendes Verfahren zum Thema der Höhe der Bedarfe haben. Dazu ist es möglich, aktuelle BAföG-Bescheide anzufechten und in den meisten Bundesländern innerhalb von vier Wochen, nach dem du einen BAföG-Bescheid erhalten hast, schriftlich beim BAföG-Amt Widerspruch einzulegen.
Die rechtliche Klärung ist ein Weg für ein besseres BAföG. Und als Gewerkschaftsmitglied hast du sofort ab Eintritt Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung über deine Mitgliedsgewerkschaft, vielleicht sind wir auch an deiner Hochschule mit einer kostenlosen Rechtsauskunft für Studierende vertreten.
Ein zweiter wichtiger Weg ist es, gemeinsam politisch Druck zu machen – für eine echte BAföG-Strukturreform!
Die BAföG-Rückzahlungspflicht für den Darlehensanteil beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (in der Regel ist das die Regelstudienzeit). Das heißt aber auch, dass die Frist nicht verschiebt, falls Du länger studierst oder noch ein weiteres (z. B. Master-)Studium dranhängst. Dann gilt trotzdem das Ende der Förderungshöchstdauer im Bachelor.
Etwa 4 1/2 Jahre nach diesem Zeitpunkt bekommst du einen Brief vom Bundesverwaltungsamt. Dieser fordert dich dazu auf, dein BAföG zurückzuzahlen. Die erste Rate musst du also circa ein halbes Jahr nach Erhalt des Bescheids tilgen. Die Raten werden dann quartalsweise abgebucht. Aber solange du nachweislich unter einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze lebst, kannst du dich beim Bundesverwaltungsamt von der Rückzahlungspflicht freistellen lassen oder einen Antrag auf Stundung stellen.
Auch wer bereits BAföG erhält, muss nach dem Ende des Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen. In der Regel also alle zwölf Monate. Die Bearbeitungszeit dieses Antrags beträgt vier bis sechs Wochen. Einen Rechtsanspruch auf lückenlose Weiterzahlung hast du aber nur, wenn du deinen Folgeantrag im Wesentlichen vollständig zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums gestellt hast.
Die Förderhöchstdauer kann bei Vorliegen anerkannter Gründe auf Antrag um eine “angemessene Zeit” verlängert werden. Anerkannte Gründe für eine Verlängerung des BAföGs sind zum Beispiel eigene Krankheit oder Behinderung, ein Verschulden der Hochschule, die Mitwirkung in Hochschulgremien, das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischen- oder Modulprüfung oder der Abschlussprüfung, eine Schwangerschaft bzw. die Erziehung eines Kindes unter 14 oder die Pflege eines/einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3) sein.
Wichtig ist, dass du dem BAföG-Amt erklärst, wieso einer (oder mehrere) dieser anerkannten Gründe zu einer Verzögerung deines Studiums geführt hat – das Vorliegen eines möglichen Grundes allein rechtfertigt noch keine längere Förderung!
Die Beurteilung, was eine "angemessene Zeit" für eine Verlängerung ist, richtet sich teilweise nach verwaltungsrechtlichen Vorgaben, teilweise kommt es auf die tatsächlich entstandene Verzögerung (und darauf, dass du diese gut begründest) an. Wenn du z. B. wegen einer Grippe nicht an einer obligatorischen Prüfung teilnehmen konntest und diese Prüfung nur einmal im Jahr angeboten wird, dann kann diese Grippe zu einer Verlängerung um zwei Semester führen. Andersherum kann für eine schwerere Erkrankung nur eine ziemlich kurze Verlängerung gewährt werden, wenn diese kaum Auswirkungen auf deinen Studienverlauf hatte.
Wer die Förderungshöchstdauer beim BAföG überschritten hat und keine (ggf. weiteren) anerkannten Verlängerungsgründe anbringen kann, kann ggf. Hilfe zum Studienabschluss beziehen. Diese Art der Ausbildungsförderung kann über die Förderungshöchstdauer oder über die gewährte Verlängerung der Förderungsdauer hinaus geleistet werden, wenn du spätestens innerhalb von vier Semestern zur Abschlussprüfung zugelassen bist und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass du die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kannst.
Die Hilfe zum Studienabschluss wird für bis zu zwei Semester als unverzinstes Volldarlehen gewährt. Die Höhe bemisst sich nach deinem Bedarf nach BAföG. Einkommen wirkt sich ggf. mindernd aus. Du kannst die Höhe des Darlehens auch auf eigenen Wunsch begrenzen, wenn du z. B. wegen eines Nebenjobs nicht auf die volle Höhe angewiesen bist. Neben diesem besonderen "BAföG" kannst du ggf. noch Wohngeld beziehen.
Während der Hilfe zum Studienabschluss kann auch der Kinderzuschlag gezahlt werden. Diesen erhältst du auch während der Studienabschlusshilfe als Zuschuss.
In einigen Bundesländern gibt es Studienabschlussdarlehen von studentischen Darlehenskassen, die an ähnliche, wenn auch zum Teil weniger strenge Kriterien gebunden sind. Zu weiteren lokalen Darlehensmöglichkeiten, erkundige dich beim zuständigen Studierendenwerk oder deinem AStA/StuRa.
BAföG beantragst du beim Studierendenwerk, das für deine Uni, Akademie oder Fachhochschule zuständig ist. Der Bewilligungszeitraum (in der Regel zwei Semester) beginnt im Monat der Antragstellung bzw. der Immatrikulation, wenn der Antrag bereits vorher gestellt wurde. Die Bearbeitungszeit eines Erstantrags beträgt ca. zwei Monate.
Für deinen Antrag auf BAföG musst du etliche Formblätter ausfüllen. Um deinen Anspruch für den Antragsmonat zu sichern, reicht im Notfall aber erstmal ein formloser Antrag bei deinem BAföG-Amt. Die Formblätter musst du dennoch ausfüllen. Sämtliche Formblätter sowie einen Antragsassistenten, findest du hier. In manchen Bundesländern ist auch ein digitaler Antrag möglich.
Wenn du Hilfe beim Ausfüllen des BAföG-Antrags brauchst, unterstützen dich die Sozialberatungen der Studierendenwerke oder die studentische BAföG-Beratung deiner Studierendenvertretung. (Meist beim AStA – Allgemeiner Studierenden Ausschuss). Dort kennt man auch die Gepflogenheiten des örtlichen BAföG-Amts und kann dir bei Fragen zu weiteren Antragsarten (z. B. Aktualisierungsantrag, Vorausleistungsantrag) weiterhelfen. Im Zweifel kannst du dich aber auch immer an dein örtliches Campus Office/Hochschulinformationsbüro wenden.
Seit 2011 gibt es auch noch das Stipendienprogramm der Bundesregierung - zusätzlich zu den bestehenden Förderungen. Bis zu 10.000 Studierende sollen monatliche Stipendien in Höhe von 300 Euro erhalten – wenn sich genügend Geldgeber*innen finden. Denn die Bundesregierung stellt (mit 450 Mio. Euro im Jahr) nur einen Teil der Förderung bereit – den Rest sollen Privatleute und Firmen erbringen. Die Hochschulen sollen diese Stipendien einwerben, verwalten und nach Leistung und Begabung vergeben.
Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem persönlichen Werdegang sollen, so die Idee, "gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben". Die staatliche Finanzierung eines Hochschulstudiums wird dadurch freilich noch unübersichtlicher – aber nicht gerechter.
Ein Erfolg ist das neue Stipendium bisher nicht. Drei Viertel aller Hochschulen können ihr Stipendienkontingent mangels privater Sponsor*innen nicht ausschöpfen oder verzichten gleich ganz auf das Stipendium.
2012 hat die Hans-Böckler-Stiftung ein neues Studienförderungsprogramm "Studieren ohne Abitur" ins Leben gerufen, mit dem speziell Berufstätige angesprochen werden sollen, die aus dem gewerblich-technischen Bereich kommen. Das Modellprojekt findet an der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Niederrhein in Krefeld statt. Ziel ist es, den Weg ins Studium mit möglichst wenig Hindernissen zu gestalten. Grundvoraussetzungen sind ein erfolgreicher Berufsabschluss und mindestens drei Jahren berufliche Praxis.
Die Hans-Böckler-Stiftung ist die Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie ist eines der größten Begabtenförderungswerke in Deutschland, mehr als 2.800 Stipendiat*innen studieren oder promovieren derzeit mit ihrer Unterstützung. Mit ihren Stipendien hat sich die Hans-Böckler-Stiftung das Ziel gesetzt, einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu leisten. Damit soll auch denjenigen ein erfolgreiches Studium ermöglicht werden, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist.
Für die Auswahl spielt daher die gesamte Biografie und auch stärker soziales und politisches Engagement eine Rolle. Das Stipendium beträgt (elternabhängig bis zu) 812 Euro im Monat für den Lebensunterhalt, dazu gibt es pauschal 300 Euro Studienkostenpauschale, zum Teil auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro gezahlt.