Deutscher Gewerkschaftsbund

International studieren

Wer nicht im Herkunftsland studiert, muss auf vieles achten: Fragen nach Visum, Krankenversicherung, Arbeitserlaubnis, Unfallversicherung und vielem anderen sollten rechtzeitig vor der Reise recherchiert werden.

Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland

Nach oben

Wer einen Abschluss jenseits der Grenzen der BRD erworben hat, fragt sich zu Recht: Wird er anerkannt? Welchem hiesigen Abschluss ist er gleichwertig? Hilft er mir, an eine Hochschule zu kommen?

In Deutschland hilft die Kultusministerkonferenz (KMK) in allen Fragen zur Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses. Erste Orientierung bei diesen Fragen bietet das Portal Anabin, das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. (Siehe auch "Studienfinanzierung für international Studierende")

Anerkennung von Abschlüssen außerhalb Deutschlands

Nach oben

Wer mit einem Hochschulabschluss das Land verlassen will, steht oft vor der Frage, welchen Wert das Zertifikat im Ausland hat. Die Vorstellung, der Bologna-Prozess würde diesen Fragen im europäischen Hochschulraum die Bedeutung rauben, ist leider falsch. Mit vielen Staaten bestehen allerdings Abkommen über Voraussetzungen und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen.

AbsolventInnen einer deutschen Hochschulausbildung, die sich im Ausland weiterbilden oder dort berufstätig werden wollen, können ebenfalls bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK eine Zeugnisbescheinigung erhalten. Das Portal Qrossroads.eu hilft zudem, in Frankreich, Norwegen, Polen, Österreich, Belgien (Flandern), den Niederlanden und der Schweiz die richtige Institution zur Anerkennung eines deutschen Hochschulabschlusses ausfindig zu machen.

Unfallversicherung

Nach oben

Im Ausland studieren - bin ich auch unfallversichert?

Studierende an deutschen Hochschulen sind während ihres Studiums für alle Tätigkeiten, die im Rahmen des Studiums an der Hochschule durchgeführt werden, aber auch bei Exkursionen oder in der Unibibliothek unfallversichert. Das erfolgt automatisch bei Immatrikulation durch die Landesunfallkasse des Bundeslandes, in dem die Hochschule liegt. Was ist aber, wenn ich ins Ausland gehe, um dort zu studieren?

Grundsätzlich gilt: Der Unfallversicherungsschutz der Landesunfallkasse gilt nicht im Auslandssemester oder während eines Auslandspraktikums.
Ausnahme: Das Praktikum oder Auslandssemester muss formal, organisatorisch und inhaltlich Teil des Studiums an einer inländischen Hochschule sein. Dafür genügt es nicht, in Deutschland immatrikuliert zu bleiben, auch die Anerkennung der Leistungen für das hiesige Studium reicht nicht aus. Deine Heimathochschule muss auch die organisatorische Verantwortung für dich behalten. Das ist in den seltensten Fällen so. Erkundige dich deshalb, ob du an der Uni oder beim Praktikumsgeber im Ausland automatisch unfallversichert wirst. Ist das nicht der Fall, solltest du dir über eine eigene Unfallversicherung Gedanken machen.

Krankenversicherung

Nach oben