Deutscher Gewerkschaftsbund

Hochschulzugang/-zulassung

Studieren geht nicht einfach so: In die Vorlesung kann man sich zwar auch als Gasthörer_in setzen, wer aber Prüfungen schreiben und am Ende ein Zeugnis erhalten will, muss in den Studiengang eingeschrieben sein.

Wer kommt an die Hochschule?

Das Abitur ist die Eintrittskarte in die Hochschule, wer die Reifeprüfung abgelegt hat, kann sich einschreiben, wo und für was sie_er will. Und da hierzulande schließlich jede_r, die_der will (und sich anstrengt) auch Abi machen kann, ist doch alles super - oder?

Leider nicht: Von 100 Studierenden kommt nur ca. ein Viertel aus Nicht-Akademiker_innen-Familien - deutlich weniger, als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ausmacht. Und bis zum Abitur überhaupt kommen auch schon weniger Jugendliche aus bildungsfernen Familien - von denen sich wiederum nur ein Teil danach auch für ein Studium entscheidet. Von den Abiturient_innen aus Mittel- und Oberschichtfamilien landen hingegen fast alle an der Uni. Für diese Diskrepanz gibt es zwei Gründe: Arbeiter_innenkinder können sich oft schwer vorstellen, sich in der akademischen Welt wohlzufühlen - und sie fürchten, das Studium nicht finanzieren zu können, weil die Eltern sie nicht unterstützen können oder sich dafür hoch verschulden zu müssen.

Diese verhinderten Studierenden sind ein doppelter Verlust. Nicht nur, weil unsere Gesellschaft auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen ist, sondern auch, weil das Recht auf Bildung arm wie reich gleichermaßen zusteht. Und schließlich gilt auch: Je höher das Bildungsniveau einer Gesellschaft, desto höher ihr Wohlstand.

NC oder nicht

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Am Besten ist es natürlich, wenn das Studienfach zulassungsfrei ist - also jede_r, die_der Abitur hat, sich für das Fach einschreiben und es studieren kann. Weil das Geld auch an der Hochschule nicht reicht und es für manche Fächer besonders viele Studieninteressierte gibt, gibt es heute aber mehr und mehr zulassungsbeschränkte Studiengänge. Das heißt: Pro Semester kann nur eine beschränkte Zahl (=Numerus clausus/NC) an Studienplätzen vergeben werden. Wenn es mehr BewerberInnen als Studienplätze gibt, werden die Plätze nach festgelegten Auswahlkriterien verteilt.


Für einige Studiengänge werden die Plätze bundesweit zentral vergeben. Es gibt aber immer mehr Hochschulen, die auch einen lokalen NC (und eigene Zulassungsverfahren) haben - dann kann es sein, dass für ein Fach, das an einer Hochschule zulassungsfrei ist, an einer anderen nur begrenzte Studienplätze zur Verfügung stehen. Auch das kann ein Kriterium für die Wahl der Hochschule sein. Vor allem bietet sich aber an, sich in solchem Fall an verschiedenen Hochschulen zu bewerben - fällt man bei der einen durch, klappts vielleicht bei der anderen. Und das ist in vielen Fällen besser als ein oder zwei Semester zu warten.
Natürlich gibt es Anwält_innen, die darauf spezialisiert sind, Einzelne auch in ein NC-Fach einzuklagen. Solche Klagen haben, richtig angelegt, in der Regel Erfolg. Aber sie kosten Zeit und Nerven - und sind auch nicht ganz kostenlos. In der Regel verliert man mindestens die wichtigen ersten Wochen der Vorlesungszeit. (Mehr Infos am Beispiel Berlin/Brandenburg findet ihr unten)

Zentrale Studienplatzvergabe (SfH/ZVS)

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Die Stiftung für Hochschulzulassung - SfH (bis 2010: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS), ist seit ihrer Gründung 1973 umstritten. Heute müssen nur die Studienplätze für medizinische Studiengänge und für Pharmazie noch über die SfH verteilt werden (sog. bundesweites Verfahren) - bei allen anderen Studiengängen kann jedes Bundesland, z.T. jede Hochschule, selbst entscheiden, ob die SfH bei der Vergabe der Studienplätze eine Rolle spielt oder nicht (sog. Service-Verfahren). Einen Überblick über alle Studienplätze, die derzeit über die SfH vergeben werden, erhältst du direkt auf ihrer Seite. Beachte unbedingt die Bewerbungsfristen: 15. Juni für das Wintersemester und 15. Janaur für das Sommersemester. Pro Semester kannst du sowohl für das bundesweite Verfahren als auch für das Service-Verfahren eine Bewerbung abgeben, mehr werden nicht bearbeitet. Daneben kannst du dich freilich für weitere Studiengänge direkt an den Hochschulen bewerben.

Im bundesweiten Verfahren gilt:

Alle Hochschulen, die die betroffenen Studiengänge anbieten, müssen ihre Studiengänge über die SfH besetzen. Wenn du also einen medizinischen Studiengang, Psychologie oder Pharmazie studieren willst, musst du dich bei der SfH bewerben. Einige der Plätze erhalten diejenigen BewerberInnen, die den besten Abiturdurchschnitt haben, weitere Plätze sind für diejenigen, die schon länger auf eine Zulassung warten (die also ihr Abitur nicht frisch in der Tasche haben), reserviert. Die übrigen Plätze werden nach den Auswahlregeln der Hochschulen vergeben. Jede Hochschule kann hier neben der Abiturnote und der Wartezeit noch weitere Kriterien anwenden, z.B. eigene Auswahltests oder -gespräche.

Im Service-Verfahren gilt:

Jede Hochschule kann entscheiden, ob sie in weiteren Studiengängen die Plätze über die SfH vergibt. Das machen nur wenige Hochschulen, das Angebot der Studiengänge reicht dennoch von BWL über Architektur bis Journalismus. Hier kann jede Hochschule eigene Vergabekriterien festlegen, die die SfH dann anwendet. Auch hier können Auswahlgespräche u.ä. stattfinden.

Hochschuleigene Zulassungsverfahren

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Wenn Hochschulen aus hunderten Bewerber_innen für einen Studiengang ihre Studierenden selbst aussuchen, bedeutet das vor allem viel Arbeit. Deshalb greifen die meisten von ihnen auf die klassischen Kriterien Abiturnote und Wartezeit zurück. In exklusiven Fächern gibt es aber verschiedentlich schon Professor_innen und Dekan_innen, die auf Testklausuren, Auswahlgesprächen und ähnlichem bestehen. In manchen künstlerischen oder technischen Fächern ist es zudem üblich, dass vorab Arbeitsproben oder Praktika verlangt werden. Erkundige Dich rechtzeitig, ob für dein Wunschfach besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen - und welche es sind. Gut vorbereitet lassen sich solche Hürden am besten meistern.

Das sagt die DGB-Jugend

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Der freie Zugang zu Bildung ist die Voraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe. Deshalb setzen wir uns gegen Zulassungsbeschränkungen und soziale Hürden für die Studienaufnahme ein. Schließlich sagt eine gute Abiturnote oder das Diplom der Eltern noch nichts über die Eignung zum Medizinstudium aus. Selbst, wenn es keinen Mangel an Ingenieur_innen, Chemiker_nnen oder niedergelassenen ÄrztInnen gäbe, bliebe immer noch die Frage, ob zu den nachahmenswerten Aspekten der DDR-Bildungspolitik gehört, dass man nicht das studieren konnte, was man wollte, sondern das, wofür man eine Zulassung bekam.

Die hohe Zahl von Studiengangwechseln- und Abbrüchen jedenfalls lässt sich besser senken: Durch mehr Unterstützung für AbiturientInnen bei der Studienwahl und durch bessere Betreuung der Studierenden. Da hätten beide Seiten was davon - Studierenden blieben unnötige Rückschläge erspart und die Republik kann sich über mehr ausgebildete Fachleute mit kürzerer Studiendauer freuen.

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