Deutscher Gewerkschaftsbund

Krankenversicherung in der Promotion

Wer sich im Promotionsstudium befindet, ist sozialversicherungsrechtlich gesehen nicht mehr Student_in. Deshalb ist es nicht möglich, sich studentisch krankenzuversichern - es sei denn, man ist zugleich noch in einem ordentlichen Studiengang eingeschrieben und erfüllt auch sonst die notwendigen Voraussetzungen. Krankenversicherungspflicht besteht aber in jedem Fall. Und ihr zu entsprechen gibt es mehrere Möglichkeiten.

Krankenversicherung aus Lohnarbeit
Wer arbeiten geht, während er/sie promoviert, zählt als ganz reguläre_r Arbeitnehmer_in. Liegt das Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung regelmäßig höher als 450 €/Monat, werden aus diesem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung und damit auch für die gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet.

Gesetzliche Familienversicherung
Die kostenlose Familienversicherung bei den Eltern ist im Promotionsstudium in der Regel nicht mehr möglich, auch wenn die Altersgrenze noch nicht überschritten sein sollte - es sei denn, man ist zugleich noch in einem ordentlichen Studiengang eingeschrieben und erfüllt auch sonst die notwendigen Voraussetzungen. Voraussetzung für diese Vergünstigung ist nämlich, daß man sich in einer Ausbildung befindet - und als solche gilt ein Promotionsstudium nicht.

Die kostenlose Familienversicherung bei Ehegatt_innen oder beim eingetragenen LebenspartnerInnen ist allerdings möglich. Hier gilt nur die Einkommensgrenze, wer also nebenbei kaum oder gar kein Geld verdient, kann hier kostenlos versichert bleiben. Wichtig: Bei der Berechnung des zulässigen Einkommens werden nur steuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt. Stipendien zählen in vielen Fällen nicht dazu (§ 3 Nr. 44 EStG), dürfen dann also durchaus höher als 450 € sein.

Freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse
Wenn sich kein anderer Weg findet, mußt Du Dich über die sogenannte freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Beachte: In der Freiwilligen Versicherung gibt es einen Mindestbeitrag. Wenn Du irgendwelche Einkünfte hast, richtet sich der Beitrag allerdings nach diesen Einkünften. Dabei können auch Promotionsstipendien als beitragspflichtige Einnahmen angesehen werden, dass hängt von der Satzung der Krankenkasse ab.

Private Krankenversicherung
Unter Umständen ist auch die Inanspruchnahme einer privaten Krankenversicherung möglich. Da in einem solchen Fall ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalte die VertragspartnerInnen weitgehend selbständig bestimmen können, müssen verbindliche Hinweise zu Kosten und Leistungen dazu hier leider unterbleiben.

Krankenversicherung beim Jobcenter
Wer sich nach Abschluss des Studiums arbeitssuchend gemeldet hat und Arbeitslosengeld II beim Jobcenter bezieht, dessen Krankenversicherungsbeiträge werden auch vom Jobcenter getragen. Zwar kann man auch in einer solchen Situation eine Promotion vorantreiben, allerdings wird das Jobcenter darauf bestehen, daß die Jobsuche ernsthaft betrieben und ggf. ein Jobangebot angenmmen wird - was sich i.d.R. mit einer Promotion nicht so gut verträgt.