Deutscher Gewerkschaftsbund

Steuererklärung

In Deutschland werden Einkünfte aus Arbeit und Vermögen besteuert. Diese Steuer heisst Einkommensteuer. Wer solche Einkünfte erzielt, ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt (Kriterium ist in der Regel der Hauptwohnsitz) ihre Höhe mitzuteilen und die nach dem Gesetz anfallende Einkommensteuer zu zahlen. Das gilt auch für alle Selbstständigen. Die Ausnahme gilt für diejenigen, die nur Einkünfte aus einer einzigen abhängigen Beschäftigung haben und nicht verheiratet sind. Dann braucht in der Regel keine Steuererklärung abgegebene werden, weil das Finanzamt die - nach seiner Meinung - fällige Steuer automatisch bei der_dem Arbeitnehmer_in einzieht. Ansonsten muss eine Steuererklärung bis 31. Juli des Folgesjahres abgegeben werden.

Wer zu spät abgibt, ohne vorher eine Fristverlängerung beantragt zu haben, zahlt grundsätzlich den Verspätungszuschlag. Dieser Verspätungszuschlag beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der Steuernachzahlung für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Mindestens wird jedoch ein Verspätungszuschlag in Höhe von mindestens 25 Euro pro Monat fällig. Durch den Mindestbetrag bleiben auch Steuererklärungen mit Nullfestsetzung (= die Steuer beträgt 0 Euro) oder Steuererstattungen nicht vom Verspätungszuschlag ausgenommen.

Wer in der Steuererklärung besondere finanzielle Belastungen, Kosten oder Ansprüche auf Freibeträge geltend macht, kann die Höhe der fälligen Einkommensteuer reduzieren. Gegebenenfalls lassen sich auch deine Ausbildungskosten als Werbungskosten in den ersten Berufsjahren mit einem Verlustvortrag geltend machen, mehr dazu hier. Die Formulare gibt es beim Finanzamt, ein wenig Unterstützung beim Ausfüllen ebenso. Wer unabhängig beraten werden will und das Geld für eine Steuerberatung nicht hat, kann sich als Gewerkschaftsmitglied zum Beispiel an die Lohnsteuerberatung für Gewerkschaftsmitglieder oder einem anderen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

Wenn du übers Jahr Steuern gezahlt hast wird das Finanzamt nach Prüfung deiner Unterlagen und  Erteilen des Steuerbescheids eine Rückzahlung (Einkommen- bzw. Lohnsteuerjahresausgleich) vornehmen.

Solange du keine Einkommensteuern zahlst, zum Beispiel weil du abhängig beschäftigt bist und den Jahresfreibetrag nicht überschreitest, musst du i.d.R. auch keine Steuererklärung anfertigen.

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