Deutscher Gewerkschaftsbund

Pflegeversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind gestaffelt. Wer mindestens 23 Jahre und kinderlos ist - neben leiblichen Kindern zählen auch Adoptiv- oder Stiefkinder (soweit diese bei der Adoption/Eheschließung die Altersgrenze für die Familienversicherung des gesetzlichen Krankenkasse noch nicht erreicht haben) - zahlt etwas mehr.

Studierende in der Familienversicherung sind von Zahlungen zur Pflegeversicherung befreit. Die Befreiung von Zahlungen in die Pflegeversicherung gilt aber nur, solange du keine eigenen Beiträge in die Krankenversicherung zahlst.

Beitragspflicht entsteht in folgenden Fällen:

  • Wenn du arbeiten gehst, ohne den Student_nnenstatus in der Sozialversicherung zu haben, musst du wie jede_r andere mindestens 1,525% vom Brutto-Verdienst als Pflegeversicherungsbeitrag abführen. Für Kinderlose über 23 Jahren plus 0,35% macht 1,875%.
    In Sachsen gilt ein Sonderbeitrag von 2,025% (bzw. 2,375% mit Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte über 23 Jahren).
  • Wenn du dich studentisch krankenversichern musst, werden automatisch auch Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Der monatliche Beitrag liegt bei 22,94 Euro.
    Studierende, die 23 Jahre und älter sind und keine Kinder (siehe oben) haben, zahlen 25,57 € monatlich (Stand 2022).
  • Wer für die Dauer ihres_seines Studiums von dem_der Arbeitgeber_in beurlaubt ist, aber weiterhin als angestellt gilt und auch weiter Gehalt bekommt, muss daraus wie vor dem Studium Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
  • Wer die günstigen Pflegeversicherungsbeiträge in der studentischen Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die Alters- oder Semestergrenze überschritten wurde, ist ebenfalls beitragspflichtig in der Pflegeversicherung. Hier kommt der Tarif einer "freiwilligen Versicherung" bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Frage (Kosten ab 33,45 Euro pro Monat, genaue Beträge erfahrt ihr bei der Krankenkasse eurer Wahl).

 

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