Als studentische_r Arbeitnehmer_in bist du natürlich nicht rechtlos den Wünschen deiner_s Arbeitgeberin_s ausgeliefert. Auch du hast Arbeitnehmer_innenrechte, wie zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ein Teil dieser Rechte ist gesetzlich verankert. Selbst wenn du darauf schriftlich vollständig verzichtest, wäre das unzulässig. Du solltest aber sehr vorsichtig sein, wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst: Viele wichtige Punkte, wie etwa die Arbeitszeit oder die Höhe der Vergütung können frei verhandelt werden, wenn kein Tarifvertrag besteht. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen.