FAQ (9)
Seit 2011 gibt es auch noch das Stipendienprogramm der Bundesregierung - zusätzlich zu den bestehenden Förderungen. Bis zu 10.000 Studierende sollen monatliche Stipendien in Höhe von 300 Euro erhalten – wenn sich genügend Geldgeber*innen finden. Denn die Bundesregierung stellt (mit 450 Mio. Euro im Jahr) nur einen Teil der Förderung bereit – den Rest sollen Privatleute und Firmen erbringen. Die Hochschulen sollen diese Stipendien einwerben, verwalten und nach Leistung und Begabung vergeben.
Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem persönlichen Werdegang sollen, so die Idee, "gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben". Die staatliche Finanzierung eines Hochschulstudiums wird dadurch freilich noch unübersichtlicher – aber nicht gerechter.
Ein Erfolg ist das neue Stipendium bisher nicht. Drei Viertel aller Hochschulen können ihr Stipendienkontingent mangels privater Sponsor*innen nicht ausschöpfen oder verzichten gleich ganz auf das Stipendium.
2012 hat die Hans-Böckler-Stiftung ein neues Studienförderungsprogramm "Studieren ohne Abitur" ins Leben gerufen, mit dem speziell Berufstätige angesprochen werden sollen, die aus dem gewerblich-technischen Bereich kommen. Das Modellprojekt findet an der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Niederrhein in Krefeld statt. Ziel ist es, den Weg ins Studium mit möglichst wenig Hindernissen zu gestalten. Grundvoraussetzungen sind ein erfolgreicher Berufsabschluss und mindestens drei Jahren berufliche Praxis.
Wer ein Stipendium aus Mitteln der Begabtenförderung des Bundes bekommt, kann nicht zugleich BAföG erhalten. Wenn du aber ein leistungsgebundenes Stipendium aus anderen, privaten Kassen und keinem der Begabtenförderungswerke bekommst, gilt der normale Freibetrag von bis zu 300 Euro, die du anrechnungsfrei zum BAföG dazuverdienen kannst.
Ja, auch wenn du ein Stipendium (z. B. von einem Begabtenförderungswerk) erhältst, kannst du auch einen Anspruch auf Wohngeld haben. Stipendien werden allerdings zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt, die Summe des Wohngeldes kann also geringer ausfallen. Umgekehrt solltest Du bei deiner Stipendiengeber*in prüfen, inwieweit das Wohngeld als Einkommen angerechnet wird.
Die Bewerbungsverfahren der Förderwerke sind recht unterschiedlich, bei einigen musst du sogar vorgeschlagen werden. Das Stipendium selbst wird elternabhängig gezahlt, ähnlich wie beim BAföG, doch es muss nicht zurückgezahlt werden. Neben der materiellen gibt es bei jedem Stipendium auch eine ideelle Förderung: Studierendengruppen, die sich gegenseitig unterstützen; ein zielgruppengerechtes Bildungsprogramm; Tipps und Kontakte für den Berufseinstieg. Hinzu kommt eine sogennante Studienkostenpauschale von bis zu 300 Euro monatlich, das elternunabhängig gezahlt wird.
Stipendien sind super – aber warum bekommen sie nur zwei Prozent aller Studierenden? Wer BAföG bekommt, steht am Ende des Studiums vor einem Schuldenberg. Wer kein (oder zu wenig) BAföG bekommt, muss – wie schon heute zwei von drei Studierenden – nebenher jobben und hat dadurch weniger Zeit fürs Studium. Wer ein auskömmliches Stipendium bekommt hat hingegen genug Zeit zu studieren und steht am Ende auch ohne Schulden da. Wer keines bekommt, studiert länger und hat am Ende weniger Geld. Oder bricht sein Studium ab – die Abbrecherquote unter Stipendiat*innen ist besonders niedrig.
Dabei sind es nicht immer die besten Studierenden, die ein Stipendium erhalten: Soziales Engagement ist bei vielen Förderwerken offiziell ebenso wichtig wie gute Leistungen. Inoffiziell scheint auch die soziale Herkunft mit zu entscheiden – bei gleicher Leistung sind die Chancen von Akademiker*innenkindern auf ein Stipendium deutlich höher als von Bewerber*innen aus Arbeiter*innenhaushalten. Entsprechend sind sie unter den Stipendiat*innen stärker vertreten als insgesamt in der Studierendenschaft.
Das zeigt: Das derzeitige Stipendiensystem kann nicht dabei helfen, die Studierenden- und Absolvent*innenzahlen an unseren Hochschulen zu steigern oder die Studienfinanzierung gerechter zu machen.
Deshalb ist es sinnvoller, ein einziges staatliches System der Studienfinanzierung aufzubauen, das zugleich eine auskömmliche und elternunabhängige Unterstützung für alle Studierende bietet und als Zuschuß auch für sozial Schwache Anreiz zum Studium bietet – anstatt neben dem mäßig erfolgreichen BAföG noch zwei teure Stipendiensysteme zu unterhalten, die viel kosten und dabei die Ungerechtigkeit des Bildungssystems verstärken helfen.
Die Höhe des Wohngeldanspruchs ist abhängig von deinem Einkommen, deiner Kaltmiete und in einigen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen du zusammenwohnst. Eine erste Einschätzung erhältst du über den Wohngeldrechner des BMI. Zum Einkommen zählen neben den steuerpflichtigen Einkünften, z.B. aus Erwerbsarbeit, u. a. auch eine Waisenrente oder ein Stipendium.
Wohngeld ist eine zweckbestimmte Leistung zur Deckung der Wohnungskosten. Beachte deshalb, dass du für eine Wohngeldberechtigung ein Art Mindesteinkommen vorweisen musst, das ausreicht, um deine ungefähren Lebenshaltungskosten abzüglich der Miete abdecken zu können. Im Zweifel lass dich persönlich dazu beraten!
Die Hans-Böckler-Stiftung ist die Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie ist eines der größten Begabtenförderungswerke in Deutschland, mehr als 2.800 Stipendiat*innen studieren oder promovieren derzeit mit ihrer Unterstützung. Mit ihren Stipendien hat sich die Hans-Böckler-Stiftung das Ziel gesetzt, einen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu leisten. Damit soll auch denjenigen ein erfolgreiches Studium ermöglicht werden, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist.
Für die Auswahl spielt daher die gesamte Biografie und auch stärker soziales und politisches Engagement eine Rolle. Das Stipendium beträgt (elternabhängig bis zu) 812 Euro im Monat für den Lebensunterhalt, dazu gibt es pauschal 300 Euro Studienkostenpauschale, zum Teil auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro gezahlt.
Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann auch ohne Abitur in elf Monaten Vollzeitstudium an der EAdA in Frankfurt am Main eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Voraussetzung ist allerdings das Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
Der Abschluss qualifiziert in Hessen und einigen anderen Bundesländern zu einem Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, Soziologie oder Volkswirtschaftslehre. Die Studienschwerpunkte an der EAdA liegen in Fragen des deutschen und europäischen Arbeitsrechts und der Mitbestimmung sowie in Fragen der Sozialpolitik. Die EAdA arbeitet in Kooperation mit der Goethe-Universität und der Fachhochschule Frankfurt/M.
Bewerben kann man sich direkt bei der EAdA oder über die Gewerkschaft. Dort kann man dir vielleicht auch helfen, ein gewerkschaftliches Stipendium zu erhalten (inklusive kostenloser Unterbringung und Verpflegung, Unterhaltsgeld von ca. 400 Euro/Monat, Büchergeld und Fahrtkostenerstattung für Heimfahrten, Zuschuss für die Krankenversicherung und in bestimmten Fällen ein Zuschuss für die Miete daheim). Du kannst auch versuchen, von deiner*m Arbeitgeber*in eine Freistellung für die Dauer des Studiums zu bekommen. Damit hättest du die Option, danach wieder in deinen Betrieb zurückkehren.