Auch Student_innen können unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz haben. Hier haben wir für dich ein paar typische Fälle zusammengestellt, in denen sich ein Wohngeldantrag lohnen kann:
Wenn du BAföG beziehst und bei deinen Eltern wohnst, die ALG II beziehen, kannst du einen Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen und brauchst daher kein Wohngeld.
Die Höhe des Wohngeldanspruchs ist abhängig von deinem Einkommen und in einigen Fällen auch vom Einkommen derjenigen, mit denen Du zusammenwohnst. Eine erste Einschätzung erhältst du über den Wohngeldrechner des BMI (Stand 2021). Zum Einkommen zählen neben den steuerpflichtigen Einkünften, z.B. aus Erwerbsarbeit, u.a. auch eine Waisenrente oder ein Stipendium.
Wohngeld ist eine zweckbestimmte Leistung zur Deckung der Wohnungskosten. Beachte deshalb, dass du für eine Wohngeldberechtigung ein Art Mindesteinkommen vorweisen musst, das ausreicht, um deine ungefähren Lebenshaltungskosten abzüglich der Miete abdecken zu können. Im Zweifel lass dich persönlich dazu beraten!
Wohngeld beantragt man beim Sozialamt, beim Wohngeldamt oder bei der Wohngeldstelle der eigenen Gemeinde. Wie auch beim BAföG wird das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Du solltest den Antrag also nicht auf die lange Bank zu schieben. Die zahlreichen Nachweise zum Antrag können auch nachgereicht werden. Wenn das Wohngeldamt sie einfordert, solltest du es aber nicht so lange warten lassen - sonst verlierst du eventuell den Anspruch wegen fehlender Mitwirkung.
In jedem Fall jedoch benötigst du einen Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt.
Weitere Infos findet ihr auf der neuen Wohngeld-Seite des DGB: www.dgb.de/wohngeld