Viele Hochschulstädte haben eine Zweitwohnungsabgabe beziehungsweise Zweitwohnungssteuer beschlossen, die auch für Studierende gilt. Meist muss jede_r, die_der in der Stadt einen Zweitwohnsitz meldet, dafür eine monatliche oder jährliche Abgabe leisten. Diese hängt in der Regel von der Höhe der gezahlten Miete ab. In einzelnen Städten gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Studierende, die in einem Wohnheim wohnen. Ob es in deiner Stadt auch eine solche Abgabe gibt, erfährst du beim Einwohner_innen-Meldeamt oder bei deiner Studierendenvertretung.
Ob die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von Studierenden überhaupt rechtmäßig ist, war lange umstritten, (Ober)Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg hatten dies 2007 verneint. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte im September 2008 die Erhebung von Zweitwohnsitzsteuern bei Studierenden aber für rechtmäßig. Eine höherinstanzliche Klage ist derzeit nicht anhängig.
Auf jeden Fall solltest du dich aber innerhalb von zwei Wochen am Hochschulort beim Einwohner_innen-Meldeamt anmelden, wenn du dort in eine Wohnung, WG oder ein Wohnheimzimmer einziehst, denn die Nachanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die auch mit einem empfindlichen Ordnungsgeld geahndet werden kann.