Honorarkraft Steuerfreibetrag bei Heirat
Guten Tag,
ich arbeite aktuell als Honorarkraft an Grundschulen und studiere nebenbei Lehramt in Kiel. Soweit ich weiß, habe ich ungefähr einen Steuerfreibetrag von 10.000€ auf meinen Honorargewinn.
Jedoch werden meine Verlobte und ich im Oktober diesen Jahres heiraten, da sie schon berufstätig ist soll sie Steuerklasse 3 erhalten, ich würde entsprechend in die Steuerklasse 5 geraten.
Habe ich dann immer noch den Steuerfreibetrag von 10.000€, oder entfällt der weil meine zukünftige Frau dann einen höheren Freibetrag hat?
Müsste ich meine Gewinne dann mit "Steuerklasse 5" versteuern, oder lediglich eine Gewerbesteuer o.ä. zahlen?
Vielen Dank im Vorfeld für die Antwort und einen schönen Tag!
LG
Robert
hunfrai:
23.02.2023
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RE: Honorarkraft Steuerfreibetrag bei Heirat
Hallo Robert,
vielen Dank für deine Anfrage.
Leider kann ich dir keine konkrete Antwort auf deine Fragen geben, da wir nicht individuell beraten. Folgende Infos kann ich dir aber mitgeben:
Wenn du verheiratet bist, gibt es das sogenannte Ehegattensplitting. Damit haben du und deine Partnerin verschiedene Optionen Steuerklassen zu verteilen. Welche Verteilung für euch am besten ist, könnt ihr in einer steuerrechtlichen Beratung erfragen. Der Freibetrag wird bei verheiraten Partner*innen zusammen gerechnet. Also habt ihr zusammen einen Freibetrag von 21.816€ (Steuergrundfreibetrag x2). Diesen könnt ihr unter euch beiden aufteilen. Mehr Informationen dazu findest du auch in der Broschüre zur Lohnsteuer vom DGB (beachte bitte, dass sie für das Jahr 2022 gilt und einige Beträge zu 2023 angehoben wurden).
Beachte auch, dass du als Honorarkraft formal selbstständig bist. In der Selbstständigkeit teilst du dem Finanzamt dein zu versteuerndes Einkommen über eine Steuererklärung mit (für das Abführen von Steuern bist du selbst verantwortlich). Wenn du gegen Honorar einer wissenschaftlichen, erzieherischen, unterrichtenden, schriftstellerischen oder künstlerischen Tätigkeit nachgehst, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Dann musst du nicht zusätzlich noch ein Gewerbe anmelden.
Ausführlicheres zum Thema Selbstständigkeit findest du hier sowie in unserer Broschüre Selbstständigkeit und Studium.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Ansonsten kannst du auch gerne unser Beratungsangebot bei dir vor Ort nutzen.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
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dgb-jugend: 13.03.2023