Achtung: Eingeschränkte Beratung!
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RE: Honorarvertrag zum Jahreswechsel
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage.
Da du als Selbstständige verpflichtet bist, eine Steuererklärung zu machen, kannst du hierüber angeben, welche Einkünfte du für das Jahr 2022 erzielt hast. Relevant sind dann natürlich alle Einkünfte, die du im Jahr 2022 eingenommen hast. Auch wenn das Geld erst im Januar bei dir ankommt, muss dein Einkommen aus den Monaten Oktober-Dezember für deine Steuererklärung berücksichtigt werden.
Steuern zahlst du jedoch erst, wenn du den Steuergrundfreibetrag von 10.347€/Jahr überschreitest. Minijobs werden in der Regel pauschal mit 2% versteuert. Das Gehalt daraus zählt dann nicht in den Steuerfreibetrag mit hinein, sondern kann quasi noch obendrauf dazuverdient werden, ohne dass dies für die Einkommenssteuer relevant wäre (sollte das für dich relevant sein).
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
Ausführlicheres zum Thema Selbstständigkeit findest du hier sowie in unserer Broschüre Selbstständigkeit und Studium. Und was du sonst noch beachten solltest, wenn du mehrere Jobs kombinierst, kannst du hier nachlesen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
dgb-jugend: 30.11.2022