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RE: Steuerabgaben Pflichtprakitkum und Werkstudentenjob
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage.
Ob und wenn ja, wie viel Einkommenssteuer fällig wird, hängt davon ab, wie viel du insgesamt im Jahr verdienst.
Der Steuergrundfreibetrag beträgt 10.347€/Jahr (plus 1200€ Werbungskostenpauschale bei abhängiger Beschäftigung). Erst wenn du mehr verdienst, wird Einkommenssteuer fällig – und auch nur auf den Betrag, der deinen Freibetrag (plus ggf. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten) übersteigt.
Sämtliche zu viel eingezogenen Steuern kannst du im Folgejahr mit einer Steuererklärung zurückbekommen.
In der Steuererklärung kannst du dann ggf. auch noch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten geltend machen, so dass es durchaus nicht ungewöhnlich ist, auch bei einem Gesamtbruttoeinkommen von z.B. 14.000 € im Jahr noch keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen.
Und selbst wenn welche fällig wird, ist das erstmal kein Drama. Kommst du (nach Abzug absetzbarer Ausgaben) nur leicht über den Freibetrag drüber, fallen 14% (das ist der Eingangssteuersatz) darauf an. Bei 100 € drüber wären das also 14€ Einkommenssteuer für das ganze Jahr. Je mehr du insgesamt verdient hast, desto höher steigt dann aber auch der Steuersatz. Bei der von dir angegebenen Einkommenshöhe sollte aber eh noch keine Einkommenssteuer fällig werden, weder auf das Gehalt aus dem Werkstudijob noch auf die Praktikumsvergütung.
Ausführlicheres zum Thema Steuern findest du hier.
Beachte: diese Angaben gelten für Jobs/Praktika in Deutschland und wenn du deinen Hauptwohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hier hast (egal, wo du studierst). Hast du jedoch im Ausland das Praktikum absolviert oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt am Studienort, können abweichende Regelungen, nämlich die des jeweiligen Landes, greifen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.
Beste Grüße
Andrea
DGB-Jugend Studierendenberatung
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dgb-jugend: 04.08.2022