TV-H Vertrag + Minijob
Hallo,
ich habe an meiner ehemaligen Schule einen TV-H Vertrag angeboten bekommen. Dort könnte ich etwa 5-10 Unterrichtsstunden die Woche halten. Dazu kommen ja noch Vor- und Nachbereitungszeit, etc. Wie viele Arbeitsstunden rechnet man denn für 1 Unterrichtstunde?
Ich habe allerdings auch noch einen Minijob in der Gastro, den ich unter keinen Umständen aufgeben möchte. Ist es okay, eine TV-H Vertrag + zusätzlich einen Aushilfsjob auszuführen, insofern die 20h Grenze nicht überschritten wird. Und stimmt es, dass diese 20h Grenze nur von Montag - Freitag gillt und es für das Wochenende nochmal andere Regeln gibt? Ich habe mal gehört, dass das wohl irgendwie der Fall sein sollte.
Vielen Dank für die Antwort.
LG Line
Line:
18.05.2023
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RE: TV-H Vertrag + Minijob
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work.
Generel sind deine Informationen richtig: In Bezug darauf, wie viel man arbeiten “darf”, ist als Student_in ist als erstes vor allem die 20 Stunden Regel wichtig zu beachten. Werkstudent_innenstatus oder auch bekannt als die 20-Stunden-Regel, heißt die Regelung, nach der beschäftigte Studierende einen besonderen Status in der Sozialversicherung einnehmen. Sie besagt, dass, wer hauptsächlich studiert und nicht mehr als 20h/Woche arbeitet, grundsätzlich als „ordentliche Student_in" in der Sozialversicherung gilt und man deswegen nur Krankenversicherungs- und ggf. Rentenversicherungbeiträge zahlt. Bei der 20h-Regel handelt es sich zudem nicht um eine Verbotsgrenze, sondern lediglich um eine Orientierungsrichtlinie innerhalb der Sozialversicherung. Auch als Student_in darfst du so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest. Auf deinen Status als Student_in innerhalb der Hochschule hat das keinen Einfluss. Dort bist und bleibst du Student_in, solange du immatrikuliert bist. Wenn man mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest bedeutet dies, dass man nun Anteilig Sozialversicherungsbeiträge auf das eigene Einkommen zahlen muss. Somit übernimmt der Arbeitgeber dann einen Teil der Sozialversicherungbeiträge, während du von deinem Lohn den anderen teil übernimmtst. Grundsätzlich bist du dazu verpflichtet deinen Arbeitgeber über die andere Stelle zu informieren.
Es existiert dabei auch eine gewissen Ausnahme: Arbeitest du in einer auf bis zu max. 26 Wochen befristeten Beschäftigung, kann die wöchentliche Arbeitszeit 20h auch während der Vorlesungszeit überschreiten, wenn der überschreitende Teil deiner Arbeitszeit aufs Wochenende, nachts oder abends entfällt.
Wenn du eine weitere Beschäftigung aufnimmst, bist du dazu verpflichtet deinen ersten Arbeitgeber darüber zu informieren.
Mehr Informationen zum Werksstudent_innenstatus und möglichen Ausnahmen findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xhi
Bezüglich deiner erstne Frage zu den Unterrichtsstunden, kann ich dir leider keine genauen Auskünfte geben. Wenn du abhängig Beschäftigt bist, sollte in dem Arbeitsvertrag auch ganz normal dein Stundenlohn geregelt sein.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns oder die studentischen Gewerkschaftsstrukturen bei dir vor Ort wenden: https://jugend.dgb.de/-/X2s
Liebe Grüße,
Liam
DGB-Jugend Studierendenberatung
Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter und like uns bei Facebook: https://www.facebook.com/jugend.im.dgb/
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DGB-Jugend: 22.05.2023