Deutscher Gewerkschaftsbund

Familienversicherung und Minijob + freiberuflich

Hallo, 

ich habe eine Frage zu der Verdienstobergrenze für die Familienversicherung als Student. Ich arbeite sowohl an der Uni als Minijob als auch freiberuflich als Nachhilfelehrer. Was darf ich da wo verdienen, damit ich in der Familienversicherung bleiben kann? 

Werden die Einnahmen aus dem Minijob auf das Jahr gemittelt? (je nach Semester ist es unterschiedlich viel) 

Vielen Dank schonmal für die Mühe und Hilfe! 

Viele Grüße 

exac: 17.05.2023 |
  • RE: Familienversicherung und Minijob + freiberuflich

    Hallo,

    vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die potentiell verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work.

    Wer bei einem Elternteil familienversichert ist, kann das höchstens bis zum 25. Lebensjahr und bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze machen. Wer familienversichert ist, darf (egal, ob Student_in oder nicht) regelmäßig nicht mehr als 520 Euro beim Minijob oder 485 Euro monatlich verdienen. Bei abhängiger Beschäftigung wird das Einkommen um die Werbungskostenpauschale in Höhe von monatlich 100 Euro (bis einschließlich 2021: ca. 83,30 Euro) bereinigt, so dass du im Midijob bis zu 570 Euro im Monat brutto verdienen kannst, ohne dass die Familienversicherung entfällt. Bei selbstständiger Tätigkeit ist die 485 Euro-Grenze relevant, dafür zählt hier nur dein Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Ausschlaggebend ist das Gesamteinkommen (§ 16 SBG IV). Das bedeutet: Alle steuerpflichtigen Einkünfte (brutto) werden zusammengerechnet, bei schwankendem Einkommen wird ein Jahresdurchschnitt (wenn nicht das ganze Jahr gearbeitet wird: Durchschnitt der Beschäftigungsmonate) errechnet.

    Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/XQz

    Es gibt bestimmte Ausnahmen die man hier nutzen kann: So werden einmalige Verdienst oder Einkommen aus kurzfristiger Beschäftigung, sowie Einkommen die unter die Übungsleiter_innenpauschale fallen nicht mit gezählt. Deine freiberufliche Tätigkeit als Nachhilfelehrer könnte dabei unter die Übungsleiter_innenpauschale fallen.

    Mehr Informationen zur Übungsleiter_innenpauschale findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xgd

    Als selbstständig tätiger Student empfehle ich dir auch die Broschüre zum Thema Selbständigkeit und Studium der DGB-Jugend. Dort findest du viele hilfreiche Details, die als selbstständige Person wichtig zu beachten sind: https://jugend.dgb.de/-/p6n

    Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns oder die studentischen Gewerkschaftsstrukturen bei dir vor Ort wenden: https://jugend.dgb.de/-/X29

    Liebe Grüße,

    Liam

    DGB-Jugend Studierendenberatung

    Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter und like uns bei Facebook: https://www.facebook.com/jugend.im.dgb/

    Und: Solidarität geht immer! Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

    DGB-Jugend: 17.05.2023


Neue Antwort

Die mit '*' gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.



Ich habe die Datenschutzerklärung der DGB-Jugend gelesen.