Deutscher Gewerkschaftsbund

2 Studentische Hilfskraft Stelle und 20h-Regel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Arbeit 1: ich arbeite gerade in der Uniklinik. Dort kann ich recht flexibel arbeiten und selbst entscheiden, wie viele Stunde ausgezahlt werden kann. Die restlichen Stunden können dann nächste Monat ausgezahlt werden. So in der Arbeitstelle 1 kann ich theoretisch 20st/Wo arbeiten.(ungefähr 13-14 Euro/st)

Arbeit 2: Ich kriege aber vermütlich eine 2. Arbeitstelle auch in Uniklinik. Die Arbeit ist nur 4-8 St/ Woche, Brutto ist 16 Euro und Netto 14.8 Euro/Monat. Ich will dann diese 2. Arbeit mit Steuerklasse 6 ansetzen und 520 Euro einfach nicht überschreiten. Geht das? Dann kriege ich 
1120 - Steuer(Klasse1) + 473.6 von Arbeit 2 (Ohne Steuer von Klasse 6) = 1594.6 

Ist das ein guter Plan?

2. Frage: Ich plane, dass ich an Wochentagen Arbeit 1 arbeite, und am einem Samstag 8 Stunde Arbeit 2 arbeite, um die 20h Regel umzugehen.

Ist das auch ein guter Plan? Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Pranaya Sinangwidhi

Pranaya: 16.05.2023 |
  • RE: 2 Studentische Hilfskraft Stelle und 20h-Regel

    Hallo,

    vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work.

    Generell ist es zulässig als Student_in neben dem Studium so viel zu arbeiten wie man möchte, auch wenn hier oftmals die sogenannte 20-Stunden-Regel im ersten Moment für Verwirrung sorgt. Werkstudent_innenstatus oder auch bekannt als die 20h-Regel, heißt die Regelung, nach der beschäftigte Studierende einen besonderen Status in der Sozialversicherung einnehmen. Sie besagt, dass, wer hauptsächlich studiert und nicht mehr als 20h/Woche arbeitet, grundsätzlich als „ordentliche Student_in" in der Sozialversicherung gilt. Bei der 20h-Regel handelt es sich zudem nicht um eine Verbotsgrenze, sondern lediglich um eine Orientierungsrichtlinie innerhalb der Sozialversicherung. Auch als Student_in darfst du so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest. Auf deinen Status als Student_in innerhalb der Hochschule hat das keinen Einfluss. Dort bist und bleibst du Student_in, solange du immatrikuliert bist. Wenn man mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest bedeutet dies, dass man nun Anteilig Sozialversicherungsbeiträge auf das eigene Einkommen zahlen muss. Somit übernimmt der Arbeitgeber dann einen Teil der Sozialversicherungbeiträge, während du von deinem Lohn den anderen teil übernimmtst. Grundsätzlich bist du dazu verpflichtet deinen Arbeitgeber über die andere Stelle zu informieren.

    Es gibt was die 20-Stunden-Regel angeht bestimmte Ausnahmen. Dazu zählt auch wenn die Arbeitszeit auf das Wochenende fällt. Allerdings gilt dies nur, wenn die Stelle auf 26 Wochen beschäftigt ist. Solltest deine Beschäftigung also nicht auf diese Zeit befristet sein, wirst du wahrscheinlich nicht mehr als Werksstudentin in der Sozialversicherung eingestuft sein und musst in deinem ersten Job Sozialversicherungsabgaben anteilig bezahlen, weil dieser über 520€ im Monat liegt. Allerdings würdest du dann über diese Abgaben auch deine Krankenversicherung zahlen und müsstest nicht mehr separat den studentischen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.

    Wie gesagt, das ganze ändert nichts an deiner Immatrikulation und deswegen in Absprache mit deinem Arbeitgeber auch vollkommen möglich. Es hier deine eigene Entscheidung, ob du diese Abgaben zahlen möchtest. Solltest du dir unsicher sein, kannst du dich auch nochmal an deine Krankenversicherung wenden, diese ist nämlich für die Einstufung des Status zuständig.

    Mehr Informationen zum Werksstudent_innenstatus und den Ausnahmen findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xhi

    Richtig ist auch, dass die zweite Arbeitsstelle wahrscheinlich über die Steuerklasse 6 abgerechnet wird. Hier kannst du dir aber ggf. Geld über eine Steuererklärung zurückholen, wenn du auf das Jahr gesehen insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 10.908€ bleibst.

    Mehr zum Thema Steuerklassen und Freibeträge findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/XQB

    Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns oder die studentischen Gewerkschaftsstrukturen bei dir vor Ort wenden: https://jugend.dgb.de/-/X2h

    Liebe Grüße,

    Liam

    DGB-Jugend Studierendenberatung

    Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter und like uns bei Facebook: https://www.facebook.com/jugend.im.dgb/

    Und: Solidarität geht immer! Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

    DGB-Jugend: 17.05.2023


Neue Antwort

Die mit '*' gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.



Ich habe die Datenschutzerklärung der DGB-Jugend gelesen.