Deutscher Gewerkschaftsbund

Duales Studium und Nebenjob

Hallo, 

ich habe hier schon einige Fragen zu dem Thema gesehen, jedoch war kein Studium so wie meins aufgebaut...

Ich bin von Montags bis Mittwochs immer arbeiten, auf 20 Stunden die Woche. Donnerstags und Freitags habe ich Uni.

Nun möchte ich, auf Minijob Basis, Samstags noch arbeiten gehen. Was muss ich beachten, damit sich an der Sozialversicherung und co. nichts ändert und nicht zu meinem Nachteil entsteht?

Lotte

Lotte: 16.05.2023 |
  • RE: Duales Studium und Nebenjob

    Hallo,

    vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work.

    Wenn du berufsbegleitend ein Duales Studium absolvierst, bist du in der Sozialversicherung ganz normal als Arbeitnehmerin angemeldet und zahlst von deinem Lohn anteilig Sozialversicherungsbeiträge. Liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb der sogenannten Geringsverdienergrenze (325 Euro im Monat), muss die Arbeitgeber_innenseite die Beiträge allein tragen: https:/​/​jugend.dgb.de/​-/​Xgo

    Das bedeutet, dass ein zweiter Job dann normalerweise dann ebenfalls voll sozialversicherungspflichtig wäre. Allerdings gibt es hier für Minijobs Ausnahmen, diese sind nicht Sozialversicherungspflichtig.

    Steuerlich müsste der zweite Job voraussichtlich über die Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden, wenn der erste über LSK 1 läuft. Damit hättest du dort dann zwar höhere Abzüge, kannst aber am Jahreswende ggf. zu viel eingezogene Steuern mit einer Steuererklärung zurückbekommen. https:/​/​jugend.dgb.de/​-/​inb
    Wie hoch die Steuereinzüge sind, hängt von der Höhe deines Einkommens ab.

    Ausnahmen gibt es hier nur für geringfügige Beschäftigungen. Bei Minijobs (bis 450€/Monat) kommt eine Pauschalbesteuerung mit 2% infrage, bei kurzfristiger Beschäftigung eine Pauschalbesteuerung mit 25%. Geringfügige Beschäftigungen sind zudem sozialversicherungsfrei (bis auf 3,7% Rentenversicherungsbeiträge im Minijob). https:/​/​jugend.dgb.de/​-/​Xge und https:/​/​jugend.dgb.de/​-/​XhU

    Mehr Informationen zum Arbeits- und Sozialrecht im Dualen Studium findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xgo

    Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns oder die studentischen Gewerkschaftsstrukturen bei dir vor Ort wenden: https://jugend.dgb.de/-/X2h

    Liebe Grüße,

    Liam

    DGB-Jugend Studierendenberatung

    Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter und like uns bei Facebook: https://www.facebook.com/jugend.im.dgb/

    Und: Solidarität geht immer! Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

    DGB-Jugend: 16.05.2023


Neue Antwort

Die mit '*' gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.



Ich habe die Datenschutzerklärung der DGB-Jugend gelesen.