Teilzeit job und Vollzeit studium
Hallo,
während meines Masterstudiums habe ich ein Vollzeitangebot erhalten, das ab Mai 2023 in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt bin ich sowohl angestellt sein als auch immatrikuliert.
Ab dem 1. Juni plane ich jedoch, meine Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche zu reduzieren (Kein Werkstudentenvertrag). In Bezug auf die Krankenversicherung und andere Aspekte bin ich mir nicht sicher, wie dies in diesem Fall gehandhabt wird.
Muss ich meine Immatrikulationsbescheinigung bei der Krankenkasse/beim Arbeitgeber vorlegen?
Wird mein Studentenstatus in diesem Fall beibehalten?
Vielen Dank
Leyli_emz:
15.05.2023
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RE: Teilzeit job und Vollzeit studium
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work.
Generell ist es zulässig als Student_in neben dem Studium so viel zu arbeiten wie man möchte, auch wenn hier oftmals die sogenannte 20-Stunden-Regel im ersten Moment für Verwirrung sorgt. Werkstudent_innenstatus oder auch bekannt als die 20h-Regel, heißt die Regelung, nach der beschäftigte Studierende einen besonderen Status in der Sozialversicherung einnehmen. Sie besagt, dass, wer hauptsächlich studiert und nicht mehr als 20h/Woche arbeitet, grundsätzlich als „ordentliche Student_in" in der Sozialversicherung gilt. Bei der 20h-Regel handelt es sich zudem nicht um eine Verbotsgrenze, sondern lediglich um eine Orientierungsrichtlinie innerhalb der Sozialversicherung. Auch als Student_in darfst du so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest. Auf deinen Status als Student_in innerhalb der Hochschule hat das keinen Einfluss. Dort bist und bleibst du Student_in, solange du immatrikuliert bist. Wenn man mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest bedeutet dies, dass man nun Anteilig Sozialversicherungsbeiträge auf das eigene Einkommen zahlen muss. Somit übernimmt der Arbeitgeber dann einen Teil der Sozialversicherungbeiträge, während du von deinem Lohn den anderen teil übernimmtst.
Wenn du auf zwanzig Stunden reduziert, gewinnst du also deinen Status als Werksstudent_in in der Sozialversicherung wieder. Du zahlst somit keine anteiligen Sozialversicheurngsabgaben von deinem Lohn und wirst in die studentische Krankenversicherung eingestuft. Das bedeutet, dass du deinen Krankenversicherungsbeitrag nun selber trägst. Die Kosten für diese studentische Krankenversicherung belaufen sich auf ca. 130€ im Monat.
Wichtig ist, dass du dies am bestne deiner Krankenkasse im Voraus mitteilst, so dass es hier nicht zu Verwirrungen kommt. Dabei kannst du auch direkt erfragen, wie viel die studentische Krankenversicherung genau kostest. Das variiert nämlich von Versicherung zu Versicherung.
Mehr zum Thema Werkstudent_innenstatus findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xhi
Mehr zum Thema Krankenversicherung findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/XQz
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns oder die studentischen Gewerkschaftsstrukturen bei dir vor Ort wenden: https://jugend.dgb.de/-/X29
Liebe Grüße,
Liam
DGB-Jugend Studierendenberatung
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DGB-Jugend: 16.05.2023