Flexible Arbeitszeiten und Feiertage
Hallo zusammen,
Ich habe seit einiger Zeit einen neuen Werkstudentenjob mit 20h/Woche. Theoretisch habe ich für mich und mein Team Arbeitszeiten festgelegt. Diese variieren jedoch auch mal, da ich z.B. an Workshops oder Meetings teilnehme, die zu anderen Zeiten wären.
Laut Personalabteilung habe ich flexible Arbeitszeiten (da ich sie mir so legen kann wie es zeitlich passt), dennoch weiß ich nicht, ob ich in Wochen mit einem oder mehr Feiertagen trotzdem die 20h erbringen muss.
Ist das von Seiten des Arbeitgebers rechtens?
Danke für eure Hilfe!!
LG Vanessa
Vanessa:
15.05.2023
|
RE: Flexible Arbeitszeiten und Feiertage
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work.
Es gibt leider keine feste Regelung, dass bei flexibler Arbeitszeit in Wochen, in die ein Feiertag fällt, pauschal 1/5 weniger gearbeitet werden müsste.So etwas kann z.B. arbeitsvertraglich vereinbart sein, die Regel ist es aber nicht.
Grundsätzlich hast du nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen, wenn es zu einem Arbeitsausfall wegen des Feiertags kommt.
Wer mit flexiblen Arbeitstagen in Teilzeit oder auf Abruf arbeitet, kann daher im Einzelfall leer ausgehen, wenn der Grund für den Arbeitsausfall nicht in einem gesetzlichen Feiertag begründet ist oder es erst gar nicht zu einem Arbeitsausfall kommt. Dein_e Arbeitgeber_in darf dich aber nicht gezielt so einsetzen, dass Feiertage immer umgangen werden. Es kann hier hilfreich sein am Anfang der Woche oder des Monats fest zu vereinbaren wann du genau arbeitest.
Ob in deinem Fall tatsächlich ein gezieltes Umgehen im Rechtssinne vorliegt und ob das nachweisbar ist, lass am besten anwaltlich prüfen. Nur in einer Rechtsberatung kann dein Einzelfall genau betrachtet und eingeschätzt werden.
Als Gewerkschaftsmitglied hättest du sofort ab Eintritt Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung über deine Mitgliedsgewerkschaft. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz (Vertretung deiner Anliegen vor Gericht) greift allerdings nur, wenn du schon vorher Mitglied warst.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns oder die studentischen Gewerkschaftsstrukturen bei dir vor Ort wenden: https://jugend.dgb.de/-/X2n
Liebe Grüße,
Liam
DGB-Jugend Studierendenberatung
Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter und like uns bei Facebook: https://www.facebook.com/jugend.im.dgb/
Und: Solidarität geht immer! Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
DGB-Jugend: 16.05.2023