Deutscher Gewerkschaftsbund

Jobben während Master

Hallo DGB,

ich habe vor kurzem begonnen in einer Kita als pädagogische Fachkraft, also vsl. mit 20€/h  für 4h die Woche zu arbeiten. Am Wochenende arbeite ich auch seit kurzem bei einer Bäckerei mit Mindestlohn und im Schnitt etwas mehr als 50h im Monat.

Nun stellt sich mir die Frage, welchen Vertrag ich mit den beiden Arbeitsgebern am besten abschließen soll, ohne dass ich Probleme mit der Familienversicherung oder dem Kindergeld bekomme. Außerdem bin ich unsicher, was für Rentenversicherung etc. am meisten Sinn macht... Beide Jobs könnte ich als Minijob eintragen, müsste dann aber je Monat unter 520€ insgesamt bleiben, gilt dies nun aber im Schnitt jährlich gesehen oder tatsächlich Monat für Montag? Und würde es sich lohnen, eine Tätigkeit als Teilzeitkraft und nur bspw. beim Bäcker den Minijob zu nehmen und dann die Steuern vom Überschuss der 520€ per Erklärung zurück zu holen? Unter 20h die Woche und unter den 10.908€ im Jahr bleibe ich ja auf jeden Fall.

 Viele Grüße und Danke schonmal!

 Svenja

Svenjanna99: 11.05.2023 |
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  • RE: Jobben während Master

    Hallo,

    vielen Dank für deine Anfrage. Derzeit kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten, entschuldige die verspätete Antwort. Sollten sich über die Zeit neue oder andere Fragen ergeben haben, stelle gerne eine neue Anfrage auf der Startseite der Onlineberatung: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work.

    Deine Frage ist vielschichtig und die Entscheidung im Endeffekt auch ein bisschen von diener persönlichen Präferenz abhängig. Ich würde die verschiedenen Aspekte deiner Frage einzelnd beantworten und noch ein paar detaillierte Quellen dazu geben, so dass du danach eine besser informierte Entscheidung treffen kannst.

    Kindergeld: Solange du dich in deiner ersten Ausbildung befindest erhälst du Kindergeld bis zu einem Alter von 25 Jahren. Das ist unabhängig von deinem Einkommen.

    Mehr Informationen zum Thema Kindergeld findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xmm

    Familienversicherung: Die Familienversicherung in der Krankenkasse geht nur bis zum 25 Geburtstag (plus die eventuelle Zeit in einem FSJ oder Wehrdienst). Bei der Familienversicherung besteht als weiteres Kriterium auch eine Einkommensgrenze. Die liegt bei abhängigen Beschäftigungen bei ca. 520€ . Wichtig ist, dass hier alle deine Einkommen zusammengerechnet werden. Du hast nicht angegeben, wie viel du in den Job verdienst, allerdings musst du hier im potentiell beachten, dass die Annahme des weiteren Jobs dafür sorgt, dass du nicht mehr familienversichert sein kannst und extra Ausgaben auf dich zukommen. Dann müsstest du eine studentische Krankenversicherung annehmen. Diese kostest ca. 130€ im Monat.

    Mehr zum Thema Krankenversicherung findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/XQz

    Minijob: Bei der Einstufung als Minijob zählt der monatliche Lohn des Jobs. Alle Jobs mit einem Gehalt bis zu 520€ monatlich zählen als Minijob.

    Mehr zum Thema Minijob und der Kombination mehrer Minijobs findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xge

    Rentenversicherung: In Minijobs kann man sich von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen. Dazu stellt man einfach über den Arbeitgeber einen Antrag. Du kannst also in beiden Minijobs Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, nur in einem oder gar keine Beiträge bezahlen. Ob du das willst, ist eine persönliche Entscheidung. Der Rentenversicherungsbeitrag liegt bei ca. 3% vom Lohn.

    Wie genau die Rentenverischerung funktioniert und warum es sich meistens lohnt einzuzahlen kannst du hier nachlesen: https://jugend.dgb.de/-/XQI

    Steuern: In den Minijobs würden dir generell keine Steuern abgezogen werden, also müsstest du auch nichts am Ende des Jahres durch eine Steuererklärung zurückholen. Solltest du einen Job in Teilzeit annehmen, werden dir Steuern abgezogen (Sozialversicherungsbeiträge aber nicht, weil du den Status als Werksstudent_in hast solange du max. 20 Stunden die Woche arbeitest). Solltest du übers Jahr aber unter dem Grundfreibetrag bleiben, kannst du dir diese Steuern, wie du richtig sagst, zurückholen.

    Mehr zum Thema Werkststudent_innenstatus findest du hier: https://jugend.dgb.de/-/Xhi

    Mehr zum Thema Freibeträge findestt du hier: https://jugend.dgb.de/-/XQB

    Ich hoffe das hilft dir weiter und ermöglicht dir eine bessere Entscheidung.

    Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.

    Liebe Grüße,

    Liam

    DGB-Jugend Studierendenberatung

    Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter und like uns bei Facebook: https://www.facebook.com/jugend.im.dgb/

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    DGB-Jugend: 12.05.2023


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