Deutscher Gewerkschaftsbund

Energiepauschale als Masterand

Hallo zusammen,

nun ist die offizielle Auszahlung der Energiepauschale ja bereits etwas her, ich dachte ich versuche aber trotzdem mal hier mein Glück, da ich ein sehr spezielles Anliegen habe:


Ich arbeite seit dem 01.09. an meiner Masterarbeit und bin dafür in einem Unternehmen als Masterand "angestellt". Angestellt in " ", weil ich formell kein Arbeitnehmer bin und dementsprechend auch keinen Anspruch auf die Energiepauschale über meinen Arbeitgeber habe.

Ich habe das gesamte Jahr 2022 jedoch in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet (bis 31.08.2022). Kann ich den Anspruch auf Energiepauschale irgendwo anders geltend machen (Finanzamt o.Ä.?)

Beste Grüße

Thorben

ThorbenP: 03.11.2022 |
Tags:
  • RE: Energiepauschale als Masterand

    Hallo Thorben,

    vielen Dank für deine Anfrage.

    Leider können wir diese nicht sicher beantworten, da die gesetzlichen Regelungen dazu neu sind und wir für Sonderfälle wie Bachelor-/Masterandand*innen (noch) keine Erfahrungswerte haben.

    Bist du als Masterand*in ausschließlich zur Erstellung deiner Abschlussarbeit im Unternehmen und erbringst keine direkt für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung, zählt die Zeit, die du dort verbringst nämlich nicht als Arbeitszeit, sondern als Zeit für dein Studium (ähnlich wie bei Pflichtpraktika). Damit gehörst du formal nicht zu den abhängig Beschäftigten. Erhälst du eine Vergütung, ist diese grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

    Da die Vergütung aber steuerpflichtig ist, müsste das (eigentlich) einen Anspruch auf die EPP auslösen. Mindestens jedoch dein vorheriges Beschäftigungsverhältnis, wenn du diesem in 2022 nachgegangen bist.
    Die Pauschale hätte ja bereits zum Stichtag 01.09. über die Arbeitgeber*innen ausgezahlt werden müssen. Da das bei dir bisher nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit, die EPP über die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung zu erhalten.

    Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.

    Beste Grüße
    Cecilia
    DGB-Jugend Studierendenberatung

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    dgb-jugend: 09.12.2022


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