Zwei Minijobs unter 520€ insgesamt
Hallo,
ich werde ab Dezember zwei Minijobs ausführen, welche aufsummiert noch unter der 520€-Grenze liegen. Für meine Arbeitgeber ist es beide okay, dass ich nebenbei noch etwas anderes mache. Nun wollte ich fragen, ob ich da noch etwas besonderes im Hinblick auf Steuerklasse etc. beachten muss? Muss ich eine Lohnsteuerkarte holen und mir Steuerklasse 6 in einem der Minijobs eintragen lassen, obwohl ich mit beiden zusammen unter 520€ bleibe oder wird das nichtig, weil ich nicht lohnsteuerpflichtig sein sollte? Oder läuft das ganze Prozedere dann doch irgendwie automatisch ab und ich werde in einem Minijob auf Steuerklasse 6 herabgestuft und darf mir das Geld dann per Steuererklärung wiederholen? Ich bin etwas verwirrt und habe nun etwas Bedenken steuerlich etwas Falsch zu machen.
Liebe Grüße,
Jessica
jessicamlr:
31.10.2022
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RE: Zwei Minijobs unter 520€ insgesamt
Hallo Jessica,
vielen Dank für deine Anfrage!
Prinzipiell ist die Kombination von zwei Minijobs unproblematisch, vor allem wenn du mit beiden Jobs unter der Grenze von 520€/Monat bleibst.
Was solltest du beachten?
Sozialversicherung
Solange du die Geringfügigkeitsrichtlinien nicht überschreitest, bleibt der Minijobstatus innerhalb der Sozialversicherung (SV) erhalten. Du kannst also weiterhin in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben und zahlst lediglich 3,6% Rentenversicherungsbeiträge, von denen du dich jedoch auch befreien lassen kannst.
Steuern
Steuerlich werden Minijobs in in der Regel pauschal mit 2% versteuert. Das Gehalt daraus zählt dann nicht in den Steuerfreibetrag mit hinein, sondern kann quasi obendrauf dazuverdient werden. Erkundige dich am besten bei deinen Arbeitgeber*innen, wie sie das handhaben.
Laufen deine Jobs jedoch über deine Steuer-ID, dann werden diese über die Lohnsteuerklassen abgerechnet. Grundsätzlich kann nur ein Job über die Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet werden.
In der LSK 1 ist dein Steuergrundfreibetrag von 10.347€/Jahr (plus 1200€ Werbungskostenpauschale) eingetragen, so dass du bis zu einer gewissen Einkommenshöhe im ersten Job keine Steuereinzüge hast.
Auf LSK 6 ist in der Regel kein Freibetrag eingetragen, so dass du dort ab dem 1. ct besteuert wirst. So kann es auch zu Steuereinzügen kommen, selbst wenn du insgesamt unterhalb des Freibetrags bleiben solltest.
Du kannst aber zum einen im Folgejahr mit einer Steuererklärung sämtlich zu viel eingezogenen Steuern wieder zurückbekommen.
Andererseits kanns du versuchen, den den doch recht hohen Steuereinzug über deine LSK 6 zu vermeiden, indem du beim zuständigen Finanzamt einen Übertrag eines Teils deines Freibetrags auf die LSK 6 beantragst. Schau mal hier unter Freibeträge flexibel handhaben.
Ausführlicheres zum Thema Steuern findest du hier.
Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
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dgb-jugend: 08.12.2022