Deutscher Gewerkschaftsbund

Freiwilliges Praktikum als Pflichtpraktikums angegeben

Guten Tag, 

 

ich habe eine Frage zur Steuererklärung für 2022. Ich musste in diesem Jahr ein Pflichtpraktikum von höchstens 24 Wochen absolvieren. Diese 24 Wochen habe ich auch in einem Unternehmen gearbeitet, nennen wir es Unternehmen A, plus noch 2 Wochen freiwilliges Praktikum angehängt, damit ich volle 6 Monate dort arbeiten konnte. Bei Unternehmen A habe ich 1000 Euro pro Monat ohne Abzüge bekommen.

Im Anschluss an dieses Praktikum habe ich weitere 3 Monate in einem anderen Unternehmen, Unternehmen B, gearbeitet. Dieses Unternehmen wollte nur Pflichtpraktikanten annehmen. Da ich das schon absolviert hatte, aber unbedingt bei Unternehmen B arbeiten wollte, hatte ich dort angegeben, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Dort habe ich 750 Euro ohne Abzüge bekommen. Nebenher habe ich das ganze Jahr in einem Minijob gearbeitet (250 brutto), also auch während der beiden Praktika. Dieser Minijob wurde in Steuerklasse 6 eingestuft. Dort zahlte ich auch Lohn- und Kirchensteuer.

 

Nun habe ich etwas Angst vor der Steuererklärung, die ich für 2022 abgeben muss. Ich wollte unbedingt in beiden Unternehmen arbeiten, da beide spätere Traumarbeitgeber für mich sind. Kann ich in dieser Steuererklärung Unternehmen B dennoch als freiwilliges Praktikum angeben? Oder muss ich mit irgendwelchen Strafen rechnen? Ich habe nicht schwarz gearbeitet und auch meine Krankenversicherung selbst gezahlt.

Becci: 30.10.2022 |
  • RE: Freiwilliges Praktikum als Pflichtpraktikums angegeben

    Hallo,

    vielen Dank für deine Anfrage.

    Wie dir ja bereits selbst bewusst ist, macht es durchaus einen Unterschied, ob du angibst, ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren. Insbesondere für deine Praktikumsgeber*innen ist diese Information entscheidend.

    Zum Unterschied:

    Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Teil deines Studiums. Das hat den Vorteil, dass du auf dein Praktikumsentgelt – gleich welcher Höhe – keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten musst. Da diese Praktika Teil deiner akademischen Ausbildung sind, haben Praktikant*innen weder einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub oder auf Vergütung, noch auf die anderen üblichen Arbeitnehmer*innenrechte, wie zum Beispiel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
    Somit bleibt deine Praktikumsvergütung sozialversicherungsfrei, allerdings ist diese steuerpflichtig.

    Wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvierst, wird das in der Sozialversicherung wie ein reguläres Beschäftigungsverhältnis angesehen. Je nach Umfang und Einkommenshöhe musst du dann entsprechend angemeldet werden. Ein freiwilliges Praktikum kann also - je nachdem, welcher Kriterien erfüllt sind - als Minijob, als kurzfristige Beschäftigung, als Werkstudijob oder voll sozialversicherungs-pflichtig abgerechnet werden.

    Gibst du deinen Praktikumsgeber*innen also nicht alle oder falsche Informationen, können sie dich nicht richtig in der Sozialversicherung anmelden. Im Zweifel musst du zu wenig gezahlte SV-Beiträge alleine zurückzahlen.
    Die gute Nachricht für dich an dieser Stelle ist jedoch, dass es in der Steuererklärung nicht um zu viel oder zu wenig gezahlte Sozialversicherungsbeiträge geht, sondern um dein zu versteuerndes Einkommen.

    Wie du was in deiner Steuererklärung angibst, musst du selbst entscheiden. Zumindest weißt du an dieser Stelle, dass Praktikumsvergütungen sowohl aus freiwilligen Praktika als auch aus Pflichtpraktika steuerpflichtig sind und in der Steuererklärung angegeben werden müssen, um dein zu versteuerendes Einkommen bestimmen zu können.

    Einer kleiner Tipp darüber hinaus:

    Minijobs können auch pauschal mit 2% versteuert werden. Das Gehalt daraus zählt dann nicht in den Steuerfreibetrag mit hinein, sondern kann quasi obendrauf dazuverdient werden. Nur wenn der Minijob über deine Steuer-ID abgerechnet wird, fällst du dort in Steuerklasse 6.

    Ausführlicheres zum Thema Steuern findest du hier.

    Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.

    Beste Grüße
    Cecilia
    DGB-Jugend Studierendenberatung

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    dgb-jugend: 08.12.2022


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