Minijob , kurfristige Beschäftigung und Honorarkraft
Hallo,
ich brauche unbedingt Hilfe!!!
Ich möchte gerne einen Minijob anfangen und nebenbei eine Honorartätigkeit in der Schule anfangen (nicht mehr als 20 Stunden in der Woche).
Meine Idee war es in den Schulferien über Zenjob (vermittler für kurzfristige Beschäftigungen) zu arbeiten, da ich in den Ferien als Honorarkraft kein Einkommen habe und mir das Geld am Ende des Monats fehlen würde!
Um dies Auszugleichen würde ich in den Ferien dann 1 bis 2 mal die woche ein kurzfristige Beschäftigung ausüben die 70 Tage Grenze werde ich natürlich beachten und wahrscheinlich nicht überschreiten.
Meine Frage wäre ist dies überhaupt möglich?
Da ich meine Kurzfristige Beschäftigung über Steuerklasse 1 abrechnen würde und noch eine Frage wäre :
Brauche ich eine Steuerklasse für meine Honorartätigkeit wenn ich unter 520 bleibe ? (um die versteuerung zu vermeiden PS: es ist kein Minijob die Honorartätigkeit).
Mein Minijob ist ja steuerfrei und hat keine Steuerklasse.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für die antworten!
Und kann ich trotzdem familienversichert bleiben ?
Asnin03:
03.10.2022
|
RE: Minijob , kurfristige Beschäftigung und Honorarkraft
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage. Leider konnten wir diese bisher nicht bearbeiten.
Sollte deine Anfrage noch aktuell sein, kannst du dich gerne wieder an uns wenden und diese erneut stellen. Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort, wenn du noch Fragen hast.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter! Und: Solidarität geht immer! Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden
dgb-jugend: 30.11.2022