Deutscher Gewerkschaftsbund

Werksstudent (19h) + Pauschalhonorar möglich? Was ist zu beachten?

Liebes DGB-Team,

vielen lieben Dank für dieses online Beratungsangebot. 

Ich arbeite derzeit als Werksstudent bei einem Unternehmen (15h/w) und an meiner Universität als wissenschaftliche Hilfskraft (4h/w). Somit bin ich bisher unter den 20h/w bezüglich der Sozialverischerung.

Nun habe ich bei einer Stiftung das Angebot zu einer einmaligen bildungsbezogenen/unterrichtenden Tätigkeit. Vergütet werden würde dies pauschal mit 600€.

Da es sich um ein Pauschalhonorar handelt, ist keine Stundenzahl angeben (sondern eine bestimmte Handlung), sodass ich stundentechnisch nicht die 20h Obergrenze von Werksstudenten überschreite. Schlussfolgere ich dies korrekt?

Ist es so, dass sich solch ein Pauschalhonorar nicht auf meinen Status als Werksstudent auswirkt?

Muss ich mich beim Finanzamt für das einmalige Pauschalhonorar mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen anmelden (um eine Steuernummer zu erhalten)? 

Hätte das Pauschalhonorar Auswirkungen auf meine studentische Krankenversicherung? 

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße,

Lukas

Lukas: 29.09.2022 |
Tags:
  • RE: Werksstudent (19h) + Pauschalhonorar möglich? Was ist zu beachten?

    Hallo,

     

    vielen Dank für deine Anfrage. Leider konnten wir diese bisher nicht bearbeiten.

    Sollte deine Anfrage noch aktuell sein, kannst du dich gerne wieder an uns wenden und diese erneut stellen. Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort, wenn du noch Fragen hast.

     

    Beste Grüße
    Cecilia
    DGB-Jugend Studierendenberatung

    Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter! Und: Solidarität geht immer! Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden

    dgb-jugend: 30.11.2022


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