Deutscher Gewerkschaftsbund

Vertragliche Arbeitszeit und Gehalt bei unbefristeter Werkstudententätigkeit

Liebes DGB-Team,
momentan studiere ich in Vollzeit einen Masterstudiengang in Mainz und arbeite nebenher als Werkstudent in einem Unternehmen im Controlling. Momentan ist meine Arbeitszeit auf 20h/Woche begrenzt und im Vertrag festgehalten, wobei ich meist in den vorlesungsfreien Zeiten mehr und während des Semesters weniger arbeite. Die Höhe meines Gehalts bleibt dabei jedoch unverändert. Nun würden mein Chef und ich gerne meine Arbeitszeit auf durchschnittlich 25h/Woche erhöhen, jedoch arbeite ich dann während des Semesters 20h/Woche und in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 35 und 40h/Woche, sodass ich jeden Monat Unter- oder Überstunden habe, es aber insgesamt sich ausgleicht. Die 26-Wochen Regelung überschreite ich damit auch nicht. Mein Gehalt soll dabei wieder jeden Monat gleich sein. Wie müssen wir den Vertrag aufsetzen, dass ich meinen Werkstudentenstatus behalte?

Liebe Grüße
Max 

Max_Ctr95: 05.09.2022 |
  • RE: Vertragliche Arbeitszeit und Gehalt bei unbefristeter Werkstudententätigkeit

    Hallo Max,

    vielen Dank für deine Anfrage.

    Wenn ihr vertraglich eine regelmäßige Arbeitszeit von 25h/Woche vereinbart, entfällt der Werkstudent*innenstatus und du wirst voll sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Auch dann, wenn du durch Minusstunden während der Vorlesungszeit auf durchschnittlich 20h/Woche kommst.

    Vereinbart ihr vertraglich aber eine Arbeitszeit von 20h/Woche und stockt diese jeweils in der vorlesungsfreien Zeit auf 35-40h/Woche auf, bleibt der Werkstudistatus erhalten.
    Ob ihr das in einem Vertrag macht und dort regelt, dass in der vorlesungsfreien Zeit mehr gearbeitet wird oder ob ihr dazu einen extra Aufstockungsvertrag pro Semesterferien macht, spielt keine Rolle.

    Wenn es wichtig ist, dass das Gehalt jeden Monat gleich bleibt und nicht in den Semesterferien mehr gezahlt wird, bin ich leider auch unsicher, wie das sauber gelöst werden könnte. Vielleicht könnt ihr vertraglich ein Durchschnittsgehalt vereinbaren, dass die Mehrarbeit in den Semesterferien abdeckt oder so ähnlich.
    Im Zweifel frag mal bei deiner Krankenkasse nach und schildere die Situation. Als für den Einzug zuständiger Sozialversicherungsträger müsste deine Krankenkasse eigentlich eine Einschätzung abgeben können, ob es dort als problematisch für den Werkstudistatus angesehen wird, wenn dir ein Durchschnittsgehalt ausgezahlt wird, vertraglich aber klar geregelt ist, dass du wähernd des Semesters nicht mehr als 20h/Woche arbeitest. Wenn die ihr ok geben, sollte es unproblematisch möglich sein.

    Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.

    Beste Grüße
    Andrea
    DGB-Jugend Studierendenberatung

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    DGB-Jugend: 12.09.2022


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