Deutscher Gewerkschaftsbund

Teilzeitjob und Master

Guten Tag, mir stehen noch 2 Semester in meinem Masterstudium bevor, nun habe ich ein sehr gutes Jobangebot für 30h wöchentlich erhalten,  welches ich gern annehmen möchte. Im November werde ich 25 Jahre, so dass dann auch die familienversicherte Krankenversicherung weg fällt. Kann ich mein Master- Studium noch beenden? Und unter welchen Bedingungen? Was müsste ich beachten?

Vielen Dank für die Antwort, 

Theresa 

Theresa: 24.06.2022 |
  • RE: Teilzeitjob und Master

    Hallo Theresa,

    vielen Dank für deine Anfrage.

    Erstmal grundsätzlich: Auch als Studentin darfst du so viel arbeiten und verdienen, wie du möchtest. Auf deinen Studierendenstatus innerhalb der Uni hat das keinen Einfluss.

    Bei der sogenannten 20h-Regel handelt es sich lediglich um eine Orientierungsgrenze innerhalb der Sozialversicherung (SV) zur Ermittlung deines Status dort im Job. Je nachdem, ob du regelmäßig mehr oder weniger als 20h/Woche arbeitest, wirst du im Job während eines Vollzeitstudiums dann entweder als Werkstudentin oder voll sv-pflichtig als Arbeitnehmerin angemeldet.

    Du kannst den Job also einfach annehmen. Je nach Umfang und Art der Beschäftigung sowie deiner Einkommenshöhe, musst du nur entsprechend in der Sozialversicherung angemeldet werden.

    Dein Studium ist dann quasi dein "Privatvergnügen". Hier musst du nichts weiter beachten, außer, dass "ich muss arbeiten" in der Regel kein anerkannter Grund innerhalb der Uni ist, um bei Präsenz- oder gar Prüfungsterminen entschuldigt zu werden. Auch einen gesetzlichen Anspruch, für Prüfungen u.ä. auf Arbeit frei zu bekommen, gibt es nicht. Hier lohnt es sich, dass gut mit Arbeitgeber*in und Vorgesetzten abzusprechen. Wenn die nichts dagegen haben, sind Freistellungen selbstverständlich möglich. Du hast nur keinen einklagbaren Anspruch darauf und musst im Zweifel den Verpflichtungen aus deinem Arbeitsvertrag nachkommen.
    Wenn du merkst, dass du es zeitlich nicht schaffst, neben der Arbeit dein Studium ausreichend weiterzuverfolgen, kannst du dich an deiner Uni mal erkundigen, ob du in Teilzeit wechseln kannst. Mit einem Teilzeitstudium auf 50% hättest du pro Jahr 2 Hochschul-, aber nur 1 Fachsemester, also doppelt so lange Zeit fürs Studium.

    Wenn du voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, entfällt auch die Familienversicherung. Von deinem Gehalt werden dann ganz regulär Soizialversicherungsbeiträge abgeführt und du bist über den Job renten-, kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Darum musst du dich aber nicht selbst kümmern, das erledigt dein*e Arbeitgeber*in. Du musst nur deine Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID dort angeben, dann wirst du entsprechend angemeldet und abgerechnet.

    Nutze auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.

    Beste Grüße
    Andrea
    DGB-Jugend Studierendenberatung

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    DGB-Jugend: 27.06.2022


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