26-Wochen-Regel und Pflichtpraktikum
Hallo zusammen,
ich ahbe eine Frage. Ich bin Werkstudentin und studiere nebenbei. Ich achte auch auf die 20-Stunden-Grenze und die 26 Wochen Regel. In einem Jahr steht in meinem Studium ein 10-Wöchiges Pflichtpraktikum an. Nun frage ich mich, ob dieses in die 26-Wochen-Regel fällt?
Viele Grüße
Franzi
Franzini55:
15.06.2022
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RE: 26-Wochen-Regel und Pflichtpraktikum
Hallo Franzi,
vielen Dank für deine Anfrage.
Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Teil deines Studiums. Die Arbeitsstunden im Praktikum zählen somit nicht in die 20h-/26-Wochen-Regel mit hinein und haben keinen Einfluss auf deinen Status als Werkstudentin. Erhältst du eine Praktikumsvergütung, ist diese grundsätzlich sozialversicherungsfrei, jedoch ggf. steuerpflichtig.
Du kannst aber im Folgejahr mit einer Steuererklärung zu viel eingezogene Steuern wieder zurückbekommen.
Nutze auch unser Beratungsangebot in deiner Nähe. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.
Beste Grüße
Andrea
DGB-Jugend Studierendenberatung
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dgb-jugend: 21.06.2022